Genossenschaft Luxemburger Likörfabrikanten und Spirituosenhändler
Luxemburg


Historique - Geschichtlicher Überblick
   
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Fondation par - Gründung durch:

 

Genossenschaft Luxemburger Likörfabrikanten und Spirituosenhändler mit beschränkter Haftpflicht, Luxemburg.

Gegenstand des Unternehmens; Ankauf aller in die Spirituosenbranche einschlägigen Artikel und Verteilung der eingekauften Waren an die Gesellschaft.

Grundkapital: Die Höhe des Genossenschaftskapitals ist unbeschränkt; dasselbe wird gebildet aus den von den Mitgliedern bei ihrer Aufnahme in die Genossenschaft sofort zu zeichnenden Einlage im Betrage von 5000 Fr, pro Mitglied,

Der Verwaltungsrat bestellt für das erste Geschäftsjahr aus folgenden HH.:
1. Eugen Mailliet, Likorist in Esch a. d. Alz, Präsident;
2. Josef Wagner - Leick, Likorist in Esch a. d. Alz.;
3. Karl Battin, Spirituosenhändler und Brennereibesitzer zu Scheuerhof bei Belval (Esch a. d. Alz,);
4. Peter Cames, Likorist in Ettelbrück;
5. Johann Peter Steyer, Likorist in Düdelingen;
6, Heinrich Schadeberg Sohn, Brennereibesitzer in Düdelingen;
7. Nikolaus Elsen, Spirituosenhändler in Differdingen.

Den engeren Aussenuß bilden die HH, Eugen Mailliet, Josef Wagner-Leick und Nikolaus Elsen vorbenannt,

Gesellschaftsvertrag : Der Verwaltungsrat der Genossenschaft verwaltet das Vermögen und besorgt die Geschäfte der Genossenschaft. Er gibt die Gelder ein, bestimmt deren Verwendung und verordnet die Ausgaben. Der engere Ausschuß vermittelt den Ankauf der Waren bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Fr., setzt die Verkaufspreise fest, und nimmt die Verteilung der Waren an die einzelnen Mitglieder vor. Um für die Genossenschaft bindend zu sein, müssen sämtliche Zeichnungen durch wenigstens zwei Mitglieder des engeren Ausschusses erfolgen.
Der Präsident des Verwaltungsrates oder sein Bevollmächtigter vertritt die Genossenschaft vor Gericht.
Die Genossenschaft wurde gegründet durch Privatakt vom 23. August 1917, einregistriert zu Luxemburg am 31. August 1917, für die Dauer von drei Jahren, beginnend am 15. September 1917. Dieselbe kann durch Beschluß der Generalversammlung der Mitglieder von Jahr zu Jahr verlängert werden.
Die Genossenschaft haftet nur bis zum Betrage des Vereinsvermögens. Die Verpflichtungen der einzelnen Mitglieder beschränken sich auf die statutenmäßig festgesetzten Kapitalainlagen und besteht in dieser Hinsicht absolut kein Solidaritätsverhältnis zwischen den Mitgliedern.

(Inscription au registre aux firmes N° 356 - Du 8 septembre 1917)

   

 

 

 

   

 

Produits - Produkte
    Début production   Fin production
         
         

Liens / Links:
Brennereien a Liqueurfabriken - Distilleries et Fabriques de liqueurs - Brennereien und Likörfabriken

Bibliographie

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