6.11.1885 |
Bekanntmachung - Gesuch um Concessionserteilung zur Gewinnung von Kupfer-, Antimon-, Bleierzen, Zinkblende und Schwefelkies auf dem Gebiete der Gemeinden Goesdorf, Alscheid, Mecher und Esch/Sauer.
Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß durch Gesuche vom 30. Dezember 1885 und vom 23. März 1886, welche am 31. Dezember 1885 und am 24. März 1886 unter Nr. 1515 ad 1568 in der Regierung zu Luxemburg, Generaldirection des Innern, entgegengenommen und eingeschrieben worden sind, die Hrn. J. Bielefeld und Comp., Bankgeschäft in Aachen, um Concessionserteilung zur Gewinnung von Kupfer-, Antimon-, Bleierzen, Zinkblende und Schwefelkies auf dem Gebiete der Gemeinden Goesdorf, Alscheid, Mecher und Esch an der Sauer, Kanton Wiltz, District Diekirch, eingekommen sind.
Fragliches Concessionsgesuch hat zum Gegenstand :
a) Das alte Concessionsfeld von Antimonerz von Goesdorf;
b) das neue Concessionsfeld Ösling Nr. I, östlich von vorstehendem ;
c) das neue Concessionsfeld Ösling Nr. II, westlich von vorstehendem ,
Die Abgrenzung der in obenbezeichneten Gemeinden liegenden 3175 Hectaren Concessionsfelder ist in der im Gesuche angegebenen Weise festgesetzt.
Gegenwärtige Bekanntmachung samt nachstehenden Gesuchen der Bittsteller soll auf deren Kosten und auf Betreiben der Bürgermeister während 4 auf einauderfolgender Sonntage durch Anschlag erfolgen, in Luxemburg, Diekirch, Wiltz und in den Gemeinden Goesdorf, Alscheid, Mecher und Esch/Sauer, auf deren Gebiet die nachgesuchte Concussion sich erstreckt. Außerdem soll dieselbe Bekanntmachung, wenigstens einmal jeden Monat, während der Dauer des Anschlages vor der Bürgermeisterei und der Pfarrkirche, an einem Sonntage nach Beendigung des Gottesdienstes, in besagten Gemeinden geschehen. Das Gesuch soll ins „Memorial", in die „Ardenner Zeitung" und in den „Landwirth" eingeruckt werden. Während der Dauer der Bekanntmachung und des Anschlages soll das Concessionsgesuch, sowie der demselben beiliegende Plan der Bodenfläche in den angeführten Ortschaften niedergelegt bleiben, damit Jedermann Kenntnis davon nehmen kann. Die etwaigen Einsprüche oder Concurrenz-Gesuche, zu welchen gegenwärtiges Gesuch Anlaß geben könnte, werden in der Regierung bis zum letzten Tage des 4. Monats, vom Datum des Anschlages an gerechnet, entgegengenommen. Dieselben müssen durch außergerichtliche Acten den beteiligten Parteien. sowie der General-Direction des Innern angezeigt und in ein hierzu bestimmtes Register eingetragen werden, welches für Alle offen liegt, die davon Mitteilung wünschen. Jedes Concurrenzgesuch muß in bestimmter Weise die Lage der durch den Bittsteller ausgeführten Entdeckungsarbeiten, sowie die dem Entdecker der Erzgrube vorgeschlagene Vergütung und den den Bodeneigentümern angebotenen Grundzins angeben, unbeschadet des geschuldeten Ersatzes für den durch die Ausbeutung verursachten Schaden und die in Folge derselben eingetretene Nichtbenutzung des Bodens. Dieses Gesuch muß auch von einem Plan der Oberfläche, in dreifacher Ausfertigung, im Maßstab von 1 : 10.000, nebst Auszügen aus den Steuerrollen über die von den Bittstellern entrichteten Steuern begleitet sein. ... (Mémorial: 8.4.1886)
Auf Grund der in einzelnen Sectionen der nachstehend genannten Gemeinden durch den Berg-Ingenieur Hrn. J. J. Westhofen in unserm Auftrage gemachten Versucharbeiten,
erlauben sich die Unterzeichneten Euer Hochwohlgeboren folgendes Concessionsgesuch zur Gewinnung von Schwefelkies, Blende, Blei, Kupfer und Antimonerzen in dem in siebenfachen
Ausfertigung beigefügten Plane ganz ergebenst vorzulegen. Das auf besagtem Plane in der Mitte befindliche alte Concessionsfeld von Goesdorf, welches laut Königl.-Großherzogl. Beschlusse vom 21. März 1847 zur Ausbeutung auf Antimonerzen an Hartmann-Fischer und Comp. verliehen wurde, ist durch Kauf laut Akt vor Notar Mertens in Wiltz am 6. November 1885 in unsern Besitz übergegangen.
Unsere östlicher- wie westlicherseits an dieses erwähnte Concessionsfeld von Goesdorf sich anschließenden Versuchsarbeiten erwiesen die weitere Fortsetzung dieses im Goesdorfer Concessionsfelde bekannten Antimonerzganges, und schlossen wir außerdem noch verschiedene andere Gänge,
welche Antimon-, Blei- und Kupfererze, sowie Zinkblende und Schwefelties führen auf, deren
Fundpunkte auf dem beigefügten Plane vermerkt sind.
In Folge dieser Aufschlüsse erlauben wir uns nun:
I. Östlicher Seits an das Concessionsfeld von Goesdorf angrenzend ein Concessionsfeld - dem
wir den Namen Osling Nr. 1 beizulegen bitten - zu fragen, welches, wie beigefügter Plan
zeigt, in den Sectionen Masseler, Bockolz und einem Teile der Sectionen von Wahl und Nocher der Gemeinde Goesdorf, sowie ein kleiner Teil in der Section Kautenbach, der Gemeinde Alscheid
gelegen und durch folgende Festpunkte begrenzt wird: Nahe bei der Eisenbahnstation Göbelsmühl,
wo die Wiltz in die Sauer fließt, beim Punkte F seinen Anfang nehmend, dann dem linken Ufer
der Sauer hinauffolgend bis zum Punkte C, wo die Sectionsgrenze von Bockolz und Goesdorf an die Sauer stößt, welches auch hier den Grenzpunkt C der Goesdorfer Concession macht; dann
hiernach der erwähnten Sectionsgrenze von Bockolz und Goesdorf und gleichzeitig der Grenze des
Concessionsfeldes von Goesdorf folgend bis zum Punkte II, welche einen Vereinigungspunkt der Sectionsgrenzen von Bockolz, Dahl und Goesdorf und des Punktes
B der Goesdorf-Concession bildet. Nun von H aus in nordwestlicher Richtung folgend und sich ebenfalls wieder anschließend der Grenze vom Goesdorfer-Concessionsfelde bis zum Punkte I. gelegen bei dem Punkte A des Goesdorfer-Concessionsfeldes, am Wege von Goesdorf nach Wiltz und Grenze bildend der Sectionen Dahl und Nocher. Von diesem Punkte I, in grader Linie bis zum Punkte K im Dorfe von Nocher, wo der Weg von Nocher nach Merkholz abgeht ; dann von K folgend dem Wege entlang von Nocher nach Kautenbach bis auf die Chaussée von Wiltz nach Kautenbach resp. bis an die Wiltz bei Punkt L ; vom Punkt L dem rechten Ufer der Wiltz hinunter folgend bis zum Anfangspunkte F, wo die Wiltz in die Sauer fließt. Diese eingeschlossene Fläche des Concessionsfeldes Ösling Nr. l wird eine Größe von 1300 Hektaren betragen.
II. Westlicher Seits sich an das Concessionsfeld von Goesdorf anschließend ein Feld genannt Ösling Nr. II, welches, wie beigefügter Plan zeigt, in der Section Kaundorf der Gemeinde Mecher, sowie ein. kleiner Teil in der Section Esch an der Sauer gelegen und begrenzt wird durch folgende Festpunkte : Zunächst beginnend beim Punkte M, gelegen bei dem Punkte D der Concessionsgrenze von Goesdorf, wo der Schlierbach in die Sauer fließt, dann dem linken Ufer die Sauer hinauffolgend bis zum Punkte N oberhalb der Gefachmühle, wo der Höscheterbach in die Sauer fließt. Von hier der Höscheterbach und gleichzeitig der Sectionsgrenze von Kaundorf folgend, bis zum Punkte O, wo am Wege von Kaundorf nach Nothumb die Section von Kaundorf mit der von Nothumb zusammen stößt ; dann vom Punkte O folgend der Sectionsgrenze von Kaundorf und Nothumb, bis zum Punkte P, wo die Sectionsgrenze von Kaundorf oberhalb der Schaulsmühl an den Hirelbach stößt ; von P der Hirelbach und wieder gleichzeitig der Sectionsgrenze von Kaundorf und der von Buderscheid folgend bis zum Punkte Q, wo die Hirelbach bei Buderscheid in den Schlierbach mündet und schließlich von H der Schlierbach abwärts folgend, welche gleichzeitig die Sectionsgrenze von Kaundorf und Goesdorf, sowie die westliche Grenze des Concessionsfeldes von Goesdorf bildet, bis zum Anfangspunkte M, wo der Schlierbach in die Sauer fließt. Die unter II erwähnte eingeschlossene Fläche des gefragten Concessionsfeldes. „Ösling Nr. II", wird eine Größe von 1020 Hektaren betragen.
III. Da die 3 im Schlierbachthale, sowie 2 in der Section Bockolz gefundenen Erzgänge, welche Blei- und Kupfererze, sowie Zinkblende und Schwefelkies führen, in ihrer Verlängerung in das alte Goesdorferfeld hineinstreichen, so gestatten wir uns gleichzeitig, um Verleihung resp. Concessionserteilung auf Blei und Kupfererze sowie Zinkblende und Schwefelkies auf der gesamten Fläche von 855 Hektaren des Goesdorfer-Antimonerz-Concessionsfeldes anzufragen. Wir verpflichten uns den, nach dem Gesetze vom 21. April 1810, Art. 6 und 42, sowie Art. 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 vorgeschriebenen Bedingungen in Bezug den Eigenthümern der Oberfläche zuerkannten Rente, zehn Centimen per Tonne vom gewonnenen Erz zu zahlen, sowie wir uns verpflichtet halten, uns nach den Gesetzen, Beschlüssen und Anweisungen zu richten, welche die Luxemburgische Landesregierung über den Bergbau verfügt. Wir wählen hierdurch Domizil bei Herrn Notar Mertens in Wiltz, indem wir zugleich erklären, daß dasselbe sowohl administratives wie gerichtliches Domizil sein soll, und somit alle Mitteilungen und Zustellungen daselbst gültig und für uns verbindlich ausgeführt werden können. Indem wir nun unser Concessionsgesuch der hochlöblichen Großherzogl. Luxemburgischen Landesregierung hiermit ganz ergebenst vorlegen mit der höflichen Bitte, dasselbe geneigtens prüfen und den gesetzmäßigen Publikations-Anschlag gütigst verfügen zu wollen. Zeichnen wir mit vorzüglicher Hochachtung, Euer Hochwohlgeboren ergebenster
Aachen, 30. Dezember
1885
und 23. März
1886 - gez. J. Bielefeld & Cie.
Seiner Hochwohlgeboren Dem General-Director des Innern,
Herrn Kirpach,
Luxemburg. (Mémorial: 8.4.1886)
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