Botzerei Blanchisserie Wäscherei |
Ed. Koltz et Cie Luxembourg - Hollerich |
Die Wohnung der Neuzeit
Luxemburger illustrierte Monatshefte für Wohnungskunst, Hausbau und verwandte Gebiete
1. Jahrgang - Heft 2
Herausgegeben durch BONN FRÈRES - Spezialhaus für vollständige Wohnungseinrichtungen
Luxemburg
16 pages + quelques publicités - revue illustrée non-datée (entre 1912 et 1922)
Collection Charles-Louis Aschman
Historique - Geschichtlicher Überblick |
? | Fondation / Gründung: |
2.1912 | "Hiermit erlaube ich mir Ihnen ergebenst mitzuteilen, dass ich die Erste Luxemburger Dampf-Grosswäscherei und Mech. Plättanstalt J. Frenzel in Luxemburg-Hollerich übernommen habe. Ich mache besonders darauf aufmerksam, dass in der Wäscherei keine Chemikalien wie Chlor oder Bleichmittel angewandt werden, sondern nur gute Kernseife, Seifenpulver und Soda. (LW: 28.2.1912) |
Dampfwäscherei und mechanische
Plättanstalt Ed. Koltz & Cie, Luxemburg-Hollerich Bahnhofstrasse, 122 Gesellschafter: Eduard Koltz, Kaufmann zu Luxemburg; Johann Frenzel, Kaufmann zu Hollerich, Gesellschaft unter Gesamtnamen; Jeder der beiden Gesellschafter ist berechtigt für die Firma zu zeichnen. Bestellungen bei Lieferanten oder irgend welche Verpflichtungen dritten gegenüber im Werte von über 100 Fr. haben nur dann Gültigkeit, wenn die Firma von beiden Gesellschaftern mit Firmenstempel und den Unterschriften Koltz Ed. und Frenzel Joh. ausgestellt ist. (Registre aux firmes N°233 - Du 10 février 1912) |
|
9.1912 | N° 233. (Mém. 1912, n° 21). - Ed. Koltz & Cie,
Dampfwäscherei und mechanische Plättanstalt, Luxemburg-
Hollerich. Dritten gegenüber wird die Gesellschaft durch die Mehrheit der Gesellschaft, d. i. durch wenigstens zwei Gesellschafter vertreten; sie wird demnach dritten gegenüber berechtigt und verpflichtet 1° bei mündlichen Abmachungen durch die mündlich im Namen der Gesellschaft erklärte Zustimmung von wenigstens zwei Gesellschaftern; 2° bei schriftlichen Abmachungen durch die im Namen der Gesellschaft und mit der Gesellschaftsfirma verbundene Unterschrift von wenigstens zwei Gesellschaftern; ausnahmsweise wird jedoch die Gesellschaft dritten gegenüber berechtigt und verpflichtet durch die Abmachung resp. die mit der Gesellschaftsfirma verbundene Unterschrift eines einzigen Gesellschafters, insofern es sich um Abmachungen handelt, welche in den Rahmen der den einzelnen Gesellschaftern durch das Statut oder durch Majoritätsbeschluss speziell angewiesene Betätigung fallen und insofern die einzelnen Abmachungen den Betrag von 100 Fr. nicht übersteigen. - Die Gesellschaft tritt als Klägerin oder als Beklagte vor Gericht unter der Gesellschaftsfirma und im Namen aller seiner drei Teilhaber auf. - Du 9 septembre 1912. |
? | Fermeture / Schließung |
Bibliographie | |||||||
Titel - Titre |
|
|
|
|
|
|
|
|
Liens / Links |
Botzereien zu Lëtzebuerg - Blanchisseries au Luxembourg - Wäschereien in Luxemburg |
This is not the official page of this company / person. Any information or picture completing these pages is welcome! For more information just send us an e-mail. Ceci n'est pas la page officielle de cette firme / personne. Toute information ou photo pouvant compléter ces pages est la bienvenue! Pour des informations supplémentaires, veuillez nous envoyer simplement un e-mail. Dies ist nicht die offizielle Seite dieser Firma / Person. Jede Information oder jedes Foto, welche(s) diese Seiten vervollständigen, ist herzlich willkommen! Für mehr Informationen, senden Sie uns einfach eine E-mail. |
Created by / Créé par / Copyright: jmo |