Glasmolerei
Vitraux d'art Glasmalerei |
Luxembourg |
Historique - Geschichtlicher Überblick |
? | Fondation / Gründung: |
1935 | SCHOCK Thomas, vitraux d’art |
? | Fermeture - Schließung |
Johann Baptist Schock: Kirchenfenster aus Wasserbillig, von Pierre Schartz
27. Juli 1896 Luxemburger Wort
Bissen, 18. April 1896 - Schöne Gabe.
In dieser Woche ist unsere schöne Kirche um einen herrlichen Schmuck reicher geworben. Die Firma Schock von Wasserbillig hat nämlich ein Kirchenfenster mit Glasmalerei für uns angefertigt und eben die Aufstellung beendigt. |
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Der hl. Laurentius von Rom |
Die Glasmalerei auf der Weltausstellung in Brüssel (1897).
Luxemburg, 25. September.
Die zu Leipzig erscheinende Glas-Industrie-Zeitung „Diamant“ bringt in ihrer Nummer 25 vom 1. September einen Artikel über ein von Herrn Schock-Zimmer (Glasmalerei in Wasserbillig) ausgestelltes Fenster, der folgendermaßen lautet:
„Das Fenster stellt den hl. Martinus, auf einem Schimmel reitend, dar, wie er mit dem Bettler seinen Mantel teilt. Das Bild ist von reicher Komposition und hat man alles Mögliche benutzt. Da ist Landschaft mit Festung im Hintergrunde, stilisierte Bäume und Pflanzen, Luft mit stilisierten Wolken, Wasser, Felsen und was sonst noch dazu gehört. Die Architektur im guten Renaissance-Stil bietet viel Gelegenheit, durch Abwechslung mit Farben zu wirken, was man vorteilhaft benutzt hat. Das Maßwerk ist hell gehalten, sehr gut in der Stimmung. Das Ganze ist nach englischer Manier ausgeführt und macht keine üble Wirkung.“
Soweit der „Diamant“.
Es ist sehr zu bedauern, dass dieses Fenster nicht in der Luxemburger Sektion steht.
Die Ausstellungs-Kommission für die luxemburgische Sektion hatte, anstatt ein Fenster von 1,50 Meter breit und 4,50 hoch, wie dies Herr Schock bestellte, zwei Fenster von circa 2 Meter breit und 2 Meter hoch demselben reserviert, und da Herr Schock ein Figurenfenster in diese zwei Öffnungen nicht ausstellen wollte, hat man ihm nachträglich in der internationalen Sektion sein Fenster aufgestellt.
Die Folgen davon sind, dass mancher Ausstellungsbesucher, der das betreffende Fenster in der Luxemburger Sektion suchte, dasselbe nicht gesehen hat.
25. September 1897 Luxemburger Wort
Mémorial A N° 25 vom 03.06.1899
Wasserbillig, 8. September 1898. (Kirchenfenster.)
Herr Schock-Zimmer von hier hat unserer Kirche ein prachtvoll gemaltes Fenster im Werte von 1.000 Mark geschenkt und letzte Woche dasselbe eingesetzt. Auf der Ausstellung in Brüssel im Jahre 1897 hat er für diese Arbeit die die silberne Medaille erhalten. Hier, was eine Fachschrift, die Glas-Industrie-Zeitung „Diamant" in Leipzig in einem Artikel „Die Glasmalerei auf der Weltausstellung in Brüssel" über dieses Fenster schreibt:
„Noch ein Fenster dürfte man der deutschen Arbeit zugesellen, wenn es auch aus dem Großherzogtum Luxemburg kommt, von Wasserbillig. Das Fenster stellt den hl. Martinus, auf einem Schimmel reitend, dar, wie er mit dem Bettler seinen Mantel teilt. Das Bild ist von reicher Komposition und hat man alles Mögliche benutzt. Da ist Landschaft mit Festung im Hintergrunde, stilisierte Bäume und Pflanzen, Luft mit stilisierten Wolken, Wasser, Felsen und was sonst noch dazu gehört. Die Architektur im guten Renaissance-Stil bietet viel Gelegenheit, durch Abwechslung mit Farben zu wirken, was man vorteilhaft benutzt hat. Das Maßwerk ist hell gehalten, sehr gut in der Stimmung. Das Ganze ist nach englischer Manier ausgeführt, das heißt, die Lichter sind mit den Fingerspitzen aus dem Grunde gerieben und die Schatten durch Strichlagen flott aufgemalt.“
Diesem Herrn Schock-Zimmer von einer Fachzeitung ausgestellten Lobe braucht nichts Weiteres hinzugefügt zu werden. Übrigens hat Herr Schock schon verschiedenen Kirchen des In- und Auslandes Fenster geliefert, die überall zur größten Zufriedenheit ausgefallen sind. Ein zweites Fenster, das Seitenstück zum hl. Martinus, ist in Arbeit. Dasselbe wird darstellen den hl. Nikolaus, den Patron der Schiffer mit Abbildung der Mosel und eines Segelschiffes als Hintergrund. Beide Fenster werden ungemein zur Zierde unserer Pfarrkirche beitragen und bieten den Interessenten eine schöne Gelegenheit, die Glasmalerarbeiten des Herrn Schock zu würdigen.
10. September 1898 Luxemburger Wort
Wasserbillig, 28. Oktober 1898.
Diese Woche hat der Glasmaler Herr Schock-Zimmer von hier das zweite Figurenfenster im Chore unserer Kirche eingesetzt. Das 4,70 Meter hohe und 1,60 Meter breite Fenster ist wie die übrigen Fenster der Kirche in zwei Teile geteilt. In dem einen Felde befindet sich in Renaissance-Architektur der hl. Nikolaus, der Patron der Schiffer, deren Zunft noch ziemlich zahlreich hier ist, und die stolz darauf sein dürfen, dass ihr Patron, den sie so hoch verehren, einen so hervorragenden Platz in unserer Kirche erhalten hat. Der hl. 'Nikolaus ist in vollem bischöflichen Ornate dargestellt, sehr gut gezeichnet und gemalt und vortrefflich in Farbe. Bei weißem Untergewand trägt die Figur ein goldhelles gotisches Messgewand, das hie und da in sehr guter Wirkung das violette Futter hervortreten lässt. In der linken Hand hält der Heilige das Evangelienbuch, auf dem zwei goldene Äpfel ruhen, während der Bischofsstab an dessen Schulter angelehnt ist. Seine erhobene Rechte segnet die im zweiten Felde in einem Behälter dargestellten drei Kinder. Einige Wolkengruppen ziehen friedlich am Himmelsgewölbe dahin, Berge begrenzen den Horizont, deren Spitzen in goldigem Abendrot strahlen. Zwischen demselben schlängelt sich der viel besungene Moselstrom, ein nettes Segelschiff auf seinem nassen Rücken tragend. Da sieht man noch Kreuz und Anker und Kirche und die Burg auf hoher Felsenwand und die vielen Gräser und Pflanzen am Ufer der Mosel. Dies alles trägt ungemein viel dazu bei, eine ruhige, wohltuende Wirkung auf das Auge des Beschauers hervorzubringen. Gerade wie das erste ist auch das zweite Fenster umfasst von einer reichen Säulenarchitektur, welcher einige Pflanzen und Früchte als Ornament dienen. Beide Fenster bieten viel Abwechslung; die Farben sind meistens hell gehalten, so dass sie das notwendige Licht durchdringen lassen. Diese zwei Arbeiten des Herrn Schock-Zimmer, von ihm selbst gemalt, gebrannt, verbleit und aufgestellt, bekunden reiche Fantasie bei einer Auffassung, die über das Gewöhnliche hinausgeht und sind als Werke von großem Werte zu bezeichnen, die nicht allein schön sind, sondern auch den Reiz der Neuheit besitzen. Hier kann man mit Recht sagen: „Das Werk lobt den Meister!" Avis aux amateurs!
29. Oktober 1898 Luxemburger Wort
12. März 1887 Luxemburger Wort
Der Altarraum der Wasserbilliger Kirche vor dem Umbau 1933
Anmerkung: Die beiden Fenster im Chor der Kirche wurden im Jahre 1944 zerstört.
Die beiden heutigen Fenster des Chorraums zeigen weiterhin die früheren Darstellungen: St. Martinus auf der Evangelienseite, St. Nikolaus auf der Epistelseite.
Diese wurden im Jahre 1951 von dem Luxemburger Künstler Gustav Zanter (* 16.02.1916;
27.08.2001) geschaffen.
St. Martin von Tours |
St. Nikolaus von Myra |
Weitere Kirchenfenster realisierte die Firma Schock-Zimmer in folgenden Ortschaften:
Pfarrkirche St. Remi in Clemency/Küntzig/Kënzeg |
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Maria reicht dem hl. Dominikus einen Rosenkranz |
Die Heilige Familie |
Pfarrkirche Nativité de la Bienheureuse Vierge Marie in Boevange/Attert, Böwingen, Béiwen
Symbol in floralem Ornament
Fenster über dem Eingangsportal
Johann Baptist Schock kam am 4. Februar 1858 in Grevenmacher zur Welt, als Kind von Pierre Schock, geboren am 24. Thermidor, an XIII (12.08.1805) in Grevenmacher, Pflasterer, und Anna Schuh, geboren am 04.12.1818 in Grevenmacher, ohne Stand; welche am 13.04.1836 in Grevenmacher geheiratet hatten. Pierre Schock war Witwer aus 1. Ehe mit Maria Schuh (* 08.04.1810 - † 01.06.1835 in Grevenmacher. Aus dieser Ehe stammten zwei Söhne und eine Tochter.
Jean Baptist Schock hatte, außer diesen drei Halbgeschwistern, noch sieben Brüder und zwei Schwestern.
Von diesen Geschwistern erwähnen wir hier nur:
J.-B. Schock heiratete Susanna Zimmer (* 01.07.1860 in Fischbach), Ihre Eltern waren Johannes Zimmer, Commis, 33 Jahre alt bei der Geburt, und Maria Schmit, Haushälterin, 36 Jahre alt.
Seine drei ersten Kinder Maria (* 23.12.1881, aufgeschrieben als Maria Helena), Thomas (* 07.07.1884) und Pauline (* 27.02.1886, aufgeschrieben als Susanne Pauline) wurden in Luxemburg geboren. Als Beruf des Vaters wird „Postbeamter“ notiert. Die Mutter hieß bei der Geburt der beiden ersten Kinder „Susanne“, beim dritten Kind wird „Susanna Hélène“ im Geburtenregister notiert.
Im Jahr 1886 wird J.B. Schock bei der Post von Direktor Félix Neumann entlassen, da er angeblich Briefmarken im Wert von 75 Centimes aus einem Brief gestohlen habe. Doch davon später mehr …
Er etablierte sich zwischen dem 01.12.1885 und dem 01.02.1887 (erste Erwähnung bei der Volkszählung 1885) als Handelsmann in der Triererstrasse in Wasserbillig, um eine neue Existenz zu gründen:.
Das Alter der Schwiegermutter Maria Schmit wird mit 54 Jahren angegeben; sie wäre demnach im Jahre 1833 geboren worden. In Wirklichkeit kam sie aber am 19.09.1822 in Rollingen zur Welt. Im Geburten-register der Gemeinde Mersch steht: Vater Sebastian Schmit, alt 44 Jahre, Leinenweber zu Rollingen; Mutter Anna Maria Colbach, alt 36 Jahre, ohne Gewerb. Bei den folgenden Volkszählungen wird als Geburtsdatum entweder der 18.09.1823 oder der 23.09.1823 angegeben.
Mémorial A vom 04. Dezember 1886
Kammer-Sitzung vom Dienstag 18. Januar 1887.
Hr. Sekretär Hemmer verliest die eingegangenen Aktenstücke: [...]
Hr. Schock-Zimmer zu Wasserbillig, früherer Postbeamter, verlangt Rückerstattung der von ihm gestellten Kaution und Anstellung einer Untersuchung über die Gründe seiner Absetzung.
- An die Regierung.
Luxemburger Wort vom 19. Januar 1887
Anmerkung: Anlässlich der Budgetdebatten vom 11. Dezember 1885 in der Abgeordnetenkammer lesen wir bezüglich der Kaution, welche die Postbeamten zu stellen hatten:
Hr. Dütreux lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf das ungenügende Gehalt des Postkassierers zu Luxemburg, der 2.700 Fr. bezieht, während er 5 bis 6 Millionen jährlich einnimmt und ebenso viel ausgibt. Das Budget ist allerdings nicht der Platz um eine Gehaltserhöhung zu begehren, aber man könnte dem betreffenden Beamten doch einige hundert Franken geben als Entschädigung für die unvermeidlichen Kassenirrtümer. Der Posteinnehmer von Diekirch, der nur 3.000 Fr. Kaution zu stellen braucht, hat 3.000 - 3.300 Fr. Gehalt; der Kassierer in der Hauptstadt muss 10.000 Fr. Kaution stellen bei einem Gehalte von 2.700 - 3.000 Fr.
Hr. Gen.-Dir. Mongenast: Die Stelle eines Kassierers beim Postamt zu Luxemburg ist erst kurz geschaffen worden, um dem Perceptor es zu ermöglichen, sich mit der Überwachung des Beamtenpersonals zu beschäftigen. Der neue Beamte hat allerdings sehr viel Arbeit und führt sich in allen Hinsichten musterhaft. Ich werde sehen was getan werden kann.
Hr. Fallize: Um die unlängst vorgenommene Gehaltserhöhung der Postbeamten zu rechtfertigen, hat man gesagt, man müsse diese Beamten so stellen, dass sie nicht der Versuchung unterlägen, aber ich fürchte man ist zu weit gegangen, indem man nicht nur die Gehälter der Beamten sondern auch deren Zahl erhöhte und so die Beschäftigung eines jeden verminderte. Ich fürchte, man hat zuviel höhere Beamtenstellen geschaffen und ehe man neue Gehaltserhöhungen bewilligt, sollte man warten bis die Notwendigkeit des Dienstes es herausgestellt hat.
Hr. Gen.-Dir. Mongenast: Ich muss den Vorwurf des Vorredners, dass überflüssige Ämter in der Post geschaffen wurden, zurückweisen und ihn ersuchen, mir spezielle Fälle anzuführen. Hr. Fallize: Zu den zwei vorhandenen Inspektoren ist voriges Jahr ein dritter gekommen. Nun habe ich aus glaubwürdiger Quelle gehört, dass schon die beiden vorhandenen mit Arbeit nicht überhäuft waren, so dass sie persönlich sich geäußert haben sollen, sie hätten nicht hinreichend Beschäftigung. Hätte man die Arbeit also passend verteilt, so wäre der dritte Inspektor unnötig gewesen. Ich habe nichts gegen dessen Person ich erkenne vielmehr an, dass er ein verdienstvoller Beamter ist, dessen Diensteifer und Kenntnisse großenteils die von der Post gemachten Fortschritte zu verdanken sind, allein ich bin der Ansicht, dass das Personal nicht vermehrt zu werden brauchte.
Luxemburger Wort vom 16. Dezember 1885
Könnte diese angebliche Überzahl an Beamten im Postamt von Luxemburg ein Grund gewesen sein, weshalb Herr Johann Baptist Schock aus dem Dienst entlassen wurde?
Luxemburger Wort vom 20. Juli 1887
Analytischer Kammerbericht
Eröffnungssitzung, Dienstag, den 5. November 1889
Die eingelaufenen Aktenstücke
Hr. Sekretär Hemmer verliest die Liste der seit der vorigen Tagung eingegangenen Aktenstücke: […]
Hr. Schock-Zimmer, früher Postkommis, heute Handelsmann zu Wasserbillig, reklamiert abermals gegen die gegen ihn eingeleitete gerichtliche Untersuchung sowie gegen die Gründe, welche seine Entlassung aus dem Postdienste herbeigeführt haben.
- Die Kammer beruft sich auf ihren Entscheid vom 27. Januar 1888 und geht zur Tagesordnung über.
Luxemburger Wort vom 06.11.1889
Bei der Volkszählung des Jahres 1890 (Verzeichnis aller in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember in der Wohnung anwesenden Personen) wird die Familie Schock-Zimmer in der Trierer-Luxemburgerstrasse folgendermaßen erwähnt:
Der Beruf des Vaters lautet „Kurzwarenhändler“, seine Frau „ führt die Hauswirtschaft“ und die Schwieger-mutter Schmitt (mit doppel T) „hilft in der Hauswirtschaft“. Die Tochter Maria ist „Schülerin“.
Die Geburten der beiden Töchter Susanna (* 19.06.1887) und Josephine (*16.05.1889) werden unter diesen Daten in den Geburtsregistern der Gemeinde Mertert geführt. Der Beruf des Vaters ist „Kaufmann“.
Mémorial A N° 46 vom 01.09.1894
Luxemburger Wort vom 4. April 1890
Luxemburger Wort vom 6. Dezember 1890
Luxemburger Wort vom 29.09.1894
Bei der Volkszählung 1895 (Verzeichnis aller in der Nacht vom 1. Dezember zum 2. Dezember in der Wohnung anwesenden Personen) steht:
Der Vater führt einen „Spezereihandel“, die Großmutter „führt Hauswirtschaft“. Die Tochter Marie Helena (* 23.12.1881), obwohl erst knapp 14 Jahre alt, wird nicht mehr unter den Anwesenden geführt.
Am 23.12.1895 wird der Sohn Alexander (Vater „Geschäftsmann“), und am 04.06.1899 die Tochter Johanna (Vater „Kaufmann“) in Wasserbillig geboren.
Luxemburger Wort vom 9. August 1900
Anmerkung: Mitte des 19. Jahrhunderts wurden auf Befehl der Besatzungsbehörden die Bahnhofs-anlagen aus strategischen Gründen außerhalb der Festung errichtet, und zwar auf einem Gelände der Gemeinde Bonneweg, Sektion Hollerich. Es konnte nicht ausbleiben, dass sich mit dem zunehmenden Verkehr um diese Anlagen ein neues Wohn- und Geschäftsviertel entwickelte. Als 1920 bei der Eingemeindung die umliegenden Gemeinden Hollerich (Sektionen Hollerich, Cessingen, Gasperich, Merl, Bonneweg), Hamm (Sektionen Hamm, Pulvermühle) und Rollingergrund an Luxemburg angeschlossen wurden, erwies es sich als notwendig, eine allgemeine Revision der Straßennamen vorzunehmen, da sich in verschiedenen Gemeinden dieselben Namen wiederfanden.
Am 16. Mai 1925 wurde die alte Nillesstraße in Hollerich durch Gemeinderatsbeschluss in Rue de Strasbourg umbenannt, zusammen mit dem Platz, den sie durchquert. Von der Rue de Hollerich abzweigend mündet sie in die Avenue de la Liberté. Mit ihren zahlreichen meist kleineren Geschäften, Restaurants und Vergnügungslokalen ist sie eine lebhafte und populäre Straße. Als die starke Ausdehnung des Bahnhofsviertels den Bau einer Schule notwendig machte, errichtete man diese 1898 in der Nillesstraße, und jahrzehntelang trug sie den Namen "Nillesschoul". An ihr haben ganze Generationen von "Garern" eine solide Schulausbildung genossen. Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurde das altehrwürdige Schulgebäude abgerissen, um einem imposanten neuen Schul- und Sportkomplex Platz zu machen, der auch dem Vereinsleben dient.
Ons Stad N° 79 / 2005
Die frühere Cäcilienstrasse war ein Teil der heutigen rue Adolphe Fischer.
Plan der Stadt Luxemburg in „Illustrierter Führer durch die Stadt Luxemburg“,
Woerl´s Reisebücherverlag, Leipzig, 1912
Mémorial A N° 39 vom 18.08.1900
Luxemburger Wort vom 18. August 1900
Nach dem Tod ihres Sohnes Alexander in Wasserbillig († 12.01.1900, alt 4 Jahre, Vater „Kaufmann“) ist die Familie nach Luxemburg-Hollerich verzogen, wo sie bei der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 folgendermaßen notiert wird.
Als Beruf gibt der Vater „Glasmaler“ an, sein Sohn Thomas ist „Glasmalerlehrling“. Die Tochter Marie ist wieder im Haushalt anwesend, und als Geburtsort der „Großmama“ steht jetzt Ettelbrück.
Bürger- und Beamtenzeitung vom 6. Februar 1904
Kunst
Im Schaufenster des Hrn. Bradke, Fischmarkt, hat die Glasmalerei Schock von Luxemburg-Bahnhof ein Glasbild ausgestellt, welches als Fenstervorsteller das Bild der Prinzessin Sophie von Luxemburg darstellt. Laut einer Mitteilung ist der Sohn des Hauses Schock der Künstler, welcher dieses wohlgetroffene Bild während seiner Studienzeit in München ausgeführt hat.
Luxemburger Wort vom 27. Juni 1905
Chronik aus Hollerich
Bahnhofviertel und Umgegend
Bürger- und Beamten-Zeitung vom 28. Dezember 1905
Anmerkung: Am selben Tag berichtet diese Zeitung auch noch:
Verhaftung mit Schwierigkeiten.
Am Samstag holte ein Mitglied der Hollericher Polizei von einem hohen Baum im Stadtpark einen Vogel seltener Art herunter. Es war ein Lumpensammler, der in Hollerich eine alte gusseiserne Kamintake gestohlen hatte. Vormittags hatten nämlich die Lumpensammler E. und L. aus Mühlenweg in dem Garten des Hauses Schock-Zimmer in der Nillesstraße zwei gusseiserne Taken erblickt, die ihnen sofort als willkommene Beute erschienen. Sie luden sie auf ihre Hundewägelchen und suchten damit das Weite. Aber ein Nachbar hatte den Vorgang bemerkt und den bestohlenen Eigentümer davon in Kenntnis gesetzt. Der Sohn des Hrn. Schock Zimmer holte die beiden Diebe in Hollerich ein, aber als er sein Eigentum zurückverlangte, drohten ihm die Lumpensammler, ihren Hund gegen ihn zu hetzen. Der junge Schock-Zimmer sah, wie sich die Beiden nach Merl zu entfernten. Er setzte die Polizei davon in Kenntnis, die die beiden Ausreißer im Kreutzgründchen stellte. E. lief in der Richtung nach dem Park davon und wurde nach längerem Suchen von den verfolgenden Polizisten in einer Höhe von ca. 10 Meter auf einem Baum sitzend entdeckt, von wo ihn der Mann des Gesetzes herunter holte. L. wurde mit dem Hundewägelchen im Rollingergrund festgenommen.
Bürger- und Beamtenzeitung vom 03. Januar 1907
Vandalismus
Dem hiesigen Glasermeister Joh. Baptist Schock wurden mehrere Fensterscheiben durch Steinwerfen zertrümmert.
Luxemburger Bürger-Zeitung vom 14. Juli 1910
Luxemburger Wort vom 24. September 1910
Mémorial A N° 30 vom 10. Mai 1913
Aus der Kammersitzung von Dienstag, 22. Juli 1913
Petitionen: Hr. Hemmer erstattet Bericht zunächst über die Petition des früheren Postbeamten Schock. Er beantragt namens des Petitionsausschusses, über das Gesuch Schock zur Tagesordnung überzugehen.
Hr. Ludovicy erinnert an den Vorgang: Schock sei seinerzeit vom Postdirektor zum Geständnis gezwungen worden, dass er einen Brief mit 75 Centimes Briefmarken geöffnet hatte. Es wurde ihm mit den Gendarmen gedroht, er unterzeichnete seine Entlassung unter dem Druck, der auf ihn ausgeübt wurde. Das sei ein Vorgehen, wie es am Balkan, aber nicht in einem Kulturstaat üblich sei. Gegen solches Vorgehen müssten unsere Beamten geschützt werden. Hr. Ludovicy beantragt eine parlamentarische Untersuchung.
Hr. Welter kennt Herrn Schock seit 13 Jahren als ehrlichen Mann. Er ist über den Hergang mit Herrn Ludovicy derselben Meinung, hält aber eine parlamentarische Untersuchung für unangebracht und meint. Herr Gen.-Dir. Mongenast könne auf dem Verwaltungsweg die Folgen des früheren Verfahrens tilgen und Herrn Schock rehabilitieren.
Hr. Anton Kayser erzählt den Fall Schock. Postdirektor war damals Herr Félix Neumann, Herr Schock Kommis 1. Klasse am Bahnhof. Von einer Person aus Lothringen kam eines Tages eine Klage an den Postdirektor, dass aus einem Brief für 75 Centimes Postmarken verschwunden seien. Der Brief war als unbestellbar zurückgekommen und durch eine Menge Postbüros gegangen. Der Postdirektor lässt Schock rufen, droht ihm mit den Gendarmen und zwingt ihm seine Entlassung ab. Schock gründet sich eine andere Existenz und versucht später alle Mittel, eine Untersuchung herbeizuführen, aber es gelingt ihm nicht, seine Rehabilitierung durchzusetzen. Nach längerein Hin- und Herreden wird beschlossen, dass Herr Gen.-Dir. Mongenast das gerichtliche Dossier über die Untersuchung gegen Schock verlangen und der Petitionskommission mitteilen soll. Diese Untersuchung hat mit einem 'non-lieu' zugunsten Schocks abgeschlossen.)
Luxemburger Bürger-Zeitung vom 24.07.1913
Höchst sonderbar!
Es zeugt von einer gewaltigen Unkenntnis der Tatsachen, wenn sowohl innerhalb als außerhalb der Kammer dem früheren Postkommis Schock vorgeworfen wird, er habe sich 1885, gelegentlich seiner Maßregelung, nicht genügend zur Wehr gesetzt, habe eine allzu schwache Defensive betätigt und dergleichen mehr.
Ja, weiß man denn nicht, dass es damals noch keine Sozialisten in der Kammer gab, dass vielmehr Klerikalismus und schokoladefarbiger Liberalismus, in einem Worte: Brutalismus, Absolutismus und Autokratismus unser gesamtes Verwaltungsleben beherrschten, und dass in jenen Zeiten ein kleiner Beamter hierlands genau so der recht- und wehrlose Unglückliche war wie noch heute weit hinten dort im hl. brutalen Hochadels- und Priesterreiche Russland? Dem armen Postkommis Schock war es gar nicht einmal möglich, einen ordentlichen Advokaten aufzutreiben zur Verteidigung seiner Angelegenheit vor den Schranken des Gerichts. Die Zustände besserten sich erst allmählich seit dem Auftreten der Abgeordneten Welter und X. Brasseur, sowie dem der sozialistischen Presse.
Der arme Teufel vom 27. Juli 1913
Aus der Kammer.
In der Sitzung vom Donnerstag. 31. Juli wurden u. a. folgende Petitionen erledigt:
Zu der Petition Schock will Hr. Gen.-Dir. Mongenast bis nächsten November eine neue Instruktion vornehmen lassen.
Luxemburger Bürger-Zeitung vom 02. August 1913
Untersuchung.
Unsere Leser erinnern sich gewiss noch, dass zum Schluss der letzten Kammersession eine Klage des früheren Postkommis Schock zur Debatte stand, der sich über die Art uns Weise seiner Entlassung aus dem Postdienst, sie unter der Direktion Neumanns erfolgte, beschwerte. Wie verlautet, hat die Regierung eine neue Untersuchung der Angelegenheit angeordnet, welche durch Hrn. Regierungsrat Frauenberg geführt wird. U. a. wurden der Kläger, einige seiner Verwandten, sowie ein höherer Postbeamter von Hrn. Frauenberg zu einer Besprechung berufen. - Mehrere andere frühere Postbeamte, die entlassen wurden, sollen ebenfalls mit dem Vorgehen der Verwaltung unzufrieden sein und wegen ihrer Entlassung Klage führen.
Luxemburger Wort vom 14. Oktober 1913
Kammer-Revue.
Unter dem gestrigen Einlauf befand sich auch das tags zuvor von Hrn. Dt. Kayser reklamierte Dossier bezüglich der bekannten Angelegenheit des früheren Postkommis Herrn Schock.
Luxemburger Wort vom 15. Mai 1914
Kammerverhandlungen. Sitzung vom Freitag, 15. Mai.
Es ist die Reihe an den Petitionen. Berichterstatter Hr. Hemmer,
Die Petition des frühem Postkommis Schock, der behauptete, er fei seinerzeit durch Postdirektor Neumann zu seiner Entlassung gezwungen worden, und in welcher er verlangt, wiedereingestellt zu werden, wird auf nächstes Jahr augesetzt. Die Kommission beantragt Abweisung
Escher Tageblatt vom 16. Mai 1914
Mangel an Rechtssinn oder Gefühlsroheit.
Die Art und Weise wie die Angelegenheit des früheren Postkommis, Herrn Schock, behandelt wird, fordert die Kritik förmlich heraus. Erst in allerletzter Stunde wurde von der Regierung das Ergebnis der angeordneten Supplementaruntersuchung mitgeteilt, in fliegender Eile erstattete die Petitions-kommission noch rasch einen mündlichen Bericht, und dann sollte die Kammer entscheiden. Das Gerechtigkeitsgefühl der Abgeordneten lehnte sich jedoch dagegen auf, ohne eingehende Prüfung über das Los eines Menschen zu entscheiden, und gemäß den Anträgen der HH. Dr. Kayser und Ludovicy wurde die Angelegenheit auf die kommende Session vertagt. Dieser Beschluß war unter den gegebenen Umständen der einzig mögliche. Da es aber geradezu grausam ist, den Antragsteller so lange hinzuhalten und ihn von einer Session auf die andere zu vertrösten, verlangte Hr. Dr. Kayser, dass ein bestimmter Termin für die Besprechung dieser Angelegenheit angesetzt werde, entweder der Beginn der kommenden Tagung oder das Postkapitel der demnächstigen Budgetvorlage. Dem widersprach Herr Welter, man könne die künftige Kammer nicht binden. Welchen Wert eine solche Bemerkung hat, geht daraus hervor, dass die Kammer zu Beginn derselben Sitzung den Antrag Le Gallais auf Abänderung des Mobiliarsteuergesetzes anstandslos auf den Beginn der nächsten parlamentarischen Tagung verschob, also die künftige Kammer band, sich damit zu beschäftigen. Nebenbei sei erwähnt, dass ein hauptstädtisches Blockblatt aller Wahrheit zum Hohn mitgeteilt hat, der Reformantrag Le Gallais sei einstimmig angenommen worden, während er doch bloß auf die nächste Session verschoben wurde. Wen will man damit in die Irre führen?
Immerhin hatte der Welter'sche Einwand noch einen äußeren Schein von Sachlichkeit. Geradezu empörend aber war in ihrer unsachlichen Gehässigkeit die Bemerkung, womit Hr. Brincour den Antrag Dr. Kayser zu verhöhnen suchte. Trotzdem seine Stimme beinahe gänzlich versagte, konnte der Echternacher Abgeordnete nicht umhin, mit seinem verletzendsten Sarkasmus zu bemerken: „Ich beantrage für diese Angelegenheit eine SpezialSitzung im Monat August anzusetzen." Die Heiterkeit, auf die Herr Brincour es offenbar abgesehen hatte, blieb aus, denn es fand sich anscheinend kein Abgeordneter, der roh genug war in diesem grausamen Spott einen Witz zu entdecken. Hr. Brincour ist Jurist, und schon aus diesem Grunde hätte man erwarten können, dass er wenigstens schwiege, wenn er es nicht für angezeigt hielt, positiv mitzuwirken, damit der Fall Schock, in dem es sich um die Feststellung handelt, ob ein heiliges Recht verletzt sei oder nicht, möglichst bald klargestellt werde. Aber Herr Brincour hielt es für angebrachter, die darauf gerichteten Bemühungen seines Kollegen zu verspotten. Er legte damit, angesichts des schmerzvollen Hangens und Bangens eines Unglücklichen eine Gefühlsroheit an den Tag, die ganz unheimlich anmutet. Mit welchem Vertrauen könnte man einem Manne, der es über sich bringt, angesichts des Unglücks eines Menschen, der sein Recht sucht, so brutale Spaße zu machen, die Vertretung seiner Interessen übertragen?
Luxemburger Wort vom 19. Mai 1914
Kammerverhandlungen.
Sitzung vom Freitag, den 30. Juli.
Hr. Berichterstatter Reuter teilt zu dem Gesuch des früheren Postkommis Schock aus Hollerich mit, dass er aus dem Studium der jetzt wieder gefundenen Akten die Überzeugung von der Unschuld Schock's gewonnen hat. Sobald die übrigen Mitglieder des Petitionsausschusses auch die Akten gelesen haben werden, wird Bericht erstattet und dann kann ein Beschluß gefasst werden.
Escher Tageblatt vom 31. Juli 1915
Furchtbar schwer hält's
in Gottes» und Rechtsgelehrtenstaaten zu seinem Rechte zu gelangen. Das können wir ja schon n unserm Duodezstätlein auf Schritt und Tritt wahrnehmen, wundern uns daher u. a. nicht im geringsten darüber, dass dem 1886 aus dem Postdienste verdrängten Hrn. J. B. Schock, gegenwärtig Bleiglaser zu Hollerich, auf seine unterem 18. April 1913 an die Abgeordnetenkammer gerichtete Reklamation (auch "Petition genannt") bislang noch so wenig Recht widerfahren ist, so dass der Geschädigte in einer neulich an die 52 Deputierten versandten Druckschrift gestehen muss:
„In vorbenannter Petition habe ich der löblichen Kammer die Ursache meiner im Jahre 1886 erfolgten Entlassung aus der Postverwaltung auseinandergelegt unter Angabe der Art und Weise, wie diese Entlassung vor sich ging. Desgleichen verfehlte ich nicht anzugeben, wie ich während der 27 Jahre bemüht war zu meinem Rechtsschutz zu gelangen, ohne bis dahin auch das allergeringste zu erreichen."
Zwar ist seit Ende April 1913 die Petitionskommission der Kammer mit der Angelegenheit befasst, allein immer noch will's nicht voran. Man meint wirtlich, die Kammerleute müssten zuvor erst den Mont Pelvoux auf den Montblanc, oder den Rigi aufs Matterhorn türmen, ehe sie an die Petition Schock herantreten könnten! Was wunder demnach, dass Hr. Schock sich nunmehr gezwungen sieht zu schreiben:
„Die Angelegenheit schleppt nun volle 30 Jahre. Während dieser langen Zeit rufe ich bis heute vergebens nach Gerechtigkeit bei den vergangenen Regierungen, Gerichten, Kammern und bis zum Landesfürsten. Dürfte es heute nicht genug des grausamen Spieles sein?" Allem Anscheine nach fürchten die maßgebenden Stellen, dass, wenn einmal dergleichen Beschwerden gesetzgeberischer- und amtlicherseits gehörig Rechnung getragen würde, dass alsdann auch noch manche andere Geschädigte außer Hrn. Schock vorsprechen täten. Allerdings: so ganz unwahrscheinlich, wenigstens so ganz unmöglich wäre die Sache nicht. Schon die zu Unrecht schwer gemaßregelten und schwer geschädigten Beamten aus Volksschulunterrichtsfache zur Zeit klerikal-liberalen Lümmelregimentes Kirpach-Witry, soweit selbe nicht bereits verstorben sind, die können mit vollem Fug und Recht Anspruch machen auf Millionen Fr, Entschädigungsgelder, abgesehen von zahllosen Kränkungen und Schädigungen anderer Art, die sich überhaupt nicht wieder gut machen lassen. Allein, was verschlägt's? Entweder ist der heutige Staat ein wirklicher Rechts- oder ist er ein purer Gewaltstaat, ist er ein wirklicher Rechtsstaat, dann muss er auch trachten, seinem Namen Ehre zu machen, muss trachten das Unrecht möglichst allseitig und möglichst rasch zu beseitigen, um das Recht an die bisherige Stelle des Unrechts zu setzen, gleichviel ob dabei die Staatsbörse in Mitleidenschaft gezogen wird oder nicht!
Übrigens: ist's wirklich unmöglich, hier die Hauptschuldigen, seien's nun Inspektoren, Direktoren oder Minister, ausfindig zu machen? ... Wir glauben nein! Nun denn! Sind einmal die Schuldigen entdeckt, so fasse man die Kerle recht feste am Kragen und lasse nicht eher wieder locker, bis sie das von ihnen begangene Unrecht nach Kräften wieder gutgemacht! Man ziehe sogar, wo nötig, noch deren Erben finanziell zur Rechenschaft. Anders kommen wir nie auf einen grünen Zweig und stellen uns selber nur ein arges Armuts- oder Leumundszeugnis aus.
Der arme Teufel vom 18. Juni 1816
Anmerkung: Duodezstaat, besonders kleiner, unbedeutender Staat, Zwergstaat; spöttisch gebrauchte Bezeichnung für die historischen deutschen Kleinstaaten
Kammer-Revue
Die gestrige Sitzung (08.08.1916) [...]
Zum Schluss verliest Herr Düpong noch seinen Gesetz-Antrag betr. die Zerstörung der wilden Kaninchen und macht Herr Mathieu der Kammer Mitteilung davon, dass die Angelegenheit des früheren Postbeamten Schock endlich eine von beiden Teilen angenommene Lösung dahin gefunden hat, dass Herr Schock zunächst in der Verteilungszentrale, später in einem andern Nebenverdienste verwendet werde und statt der Pension eine Zuwendung erhalte nach Maßgabe seiner Dienstjahre in der Post und in diesen späteren Beschäftigungen.
Luxemburger Wort vom 09. August 1916
Anmerkung: Am 1. August 1914, also schon vor dem Ausbruch des Krieges, hatte die Regierung den Export einer Reihe Bedarfsgegenstände untersagt, z.B. Getreide, Futtermittel, Kraftwagen, Motorräder, Pferdefahrzeuge und Pferde, Öle und Brennstoffe. Allerdings musste sie das Ausfuhrverbot für viele dieser Produkte gegenüber dem Deutschen Reich widerrufen, denn es verstieß gegen die Bestimmungen des Deutschen Zollvereins, dem Luxemburg damals angehörte. Angesichts der rapide steigenden Preise erhielt die Regierung Ende November per Gesetz das Recht, für Nahrungs- und Futtermittel, für Naturerzeugnisse sowie Heiz- und Beleuchtungsmittel Höchstpreise festzusetzen. In den folgenden Monaten und Jahren wurde das Land mit Beschlüssen überschwemmt, welche die Höchstpreise für eine Unzahl von Gebrauchsgegenständen fixierten.
Da für manche Eingriffe in das Wirtschaftsleben des Landes jeweils ein Gesetz notwendig gewesen wäre, gab das Parlament der Regierung im Gesetz vom 15. März 1915 das Recht, für die Dauer des Krieges die nötigen Maßnahmen durch Reglemente zu ergreifen.
Artikel 1 dieses Gesetzes lautet: "Unbeschadet der Befugnisse, welche der Regierung kraft bestehender Gesetze zustehen, können, während der Dauer des jetzigen Krieges, durch öffentliche Verwaltungsreglemente die nötigen Maßnahmen angeordnet werden, um auf wirtschaftlichem Gebiet das allgemeine Interesse zu wahren." (Memorial Nr. 23 vom 18. März 1915)
Durch Großherzoglichen Beschluss vom 2. April 1915 wurde eine spezielle Behörde gebildet, die für die Verteilung der vorhandenen Vorräte zuständig war. Sie trug den Namen "Staatliche Verteilungs-Stelle". Am 26. November erhielt die Behörde den Namen "Staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale" (S.E.V.Z.) und ihre Kompetenzen wurden erweitert. Sie war zuständig für alle die Versorgung betreffenden Maßnahmen, besonders für den Kauf und die Verteilung der Lebensmittel. Zum Direktor wurde der Regierungsrat Norbert Dumont ernannt, beigeordneter Direktor wurde Jean-Pierre Zanen, Lehrer an der Ackerbauschule. Nach der Demission von Dumont avancierte Zanen am 27. Dezember 1915 zum Direktor. Eine dreiköpfige Verwaltungskommission war bald notwendig, um auftretende Streitfälle zu schlichten und die Arbeit der Zentrale zu kontrollieren.
Kammersitzung vom Donnerstag, den 21. Sept.
Unter den eingelaufenen Altenstücken befinden sich [...]
Protest des frühem Postkommis Schock gegen den Beschluß der Kammer, seine Petition betreffend.
Luxemburger Bürger-Zeitung vom 23. September 1916
Luxemburg-Bahnhof, 19. April, Diebstahl.
Letzte Nacht wurden dem in der Nillesstrasse wohnenden Beamten der Einkaufs- und Verteilungszentrale, Herrn J. B. Schock, 11 Hühner entwendet.
Luxemburger Wort vom 20. April 1917
Ein sauberer "Rechtstaat".
Luxemburg, im August 1917.
betrifft Petition vom 5 April 1913 des früheren Postkommis Schock Joh. Bapt. aus Hollerich, an die Kammer der Abgeordneten zu Luxemburg.
Ende Juli 1916 ward ich so von ungefähr zu dem damaligen Berichterstatter des Petitionsausschusses, Hrn. Mathieu, beschieden. Der neue Finanz-Minister Herr Kauffman hatte ebenfalls mit dem Petitionsausschuss meine Petition besprochen und, wie es schien, wünschte man allgemein Schluss der Angelegenheit. Eine Einigung gelang noch nicht, jedoch schien die Sache ein bisschen Eile bekommen zu haben. Am 8. August ließ Hr. Mathieu mich während der Kammersitzung von der Tribüne herunterrufen, ob ich eventuell anderntages mit ihm zu Herrn Kaufmann in die Regierung gehen wolle behufs Rücksprache über die eventuelle Erledigung meiner Petition.
Am 9. August morgens 11 Uhr befand ich mich mit Hrn. Mathieu im Amtszimmer des Hrn. Kauffman.
Im April 1916 hatte ich bei Hrn. Generaldirektor Welter angefragt, in Anbetracht, dass wahrend des Krieges mit meinem Handwerk (Anfertigen von Bleifenstern) gar nichts oder doch recht wenig zu verdienen sei, möge er mir bis zur endgültigen Erledigung meiner Petition von 1913 eine Anstellung geben, meinetwegen in der Staatlichen Verteilungszentrale. Die Antwort hierauf ging mir durch Hrn. Kauffman zu, lautend, dass nichts im Wege stehe beim nächsten Freiwerden eines Postens in der Zentrale mich da zu beschäftigen.
Am 9. August nun macht Hr. Kauffman mir den Vorschlag, mich in der Zentrale zu beschäftigen (für 150 Fr. monatlich), wo Hr. Mongenast ein Jahr früher mich mit 300 Fr. monatlich, pensionieren wollte). Er wolle mir die früher gemachten 10 Postdienstjahre pensionieren, sowie auch die Jahre, welche ich von da ab für den Staat arbeite, weit zur Pension hinzunehmen.
Auch die Pensionen erhielten im Laufe des Gespräches den Namen "secours".
Diesen Antrag konnte ich wieder nicht annehmen, war er doch bedeutend schlimmer wie der des Hrn. Reuter.
Aber entweder ist der Staat mir was schuldig für das was er mir angetan, und dann soll er mir´s geben, oder er schuldet mir nichts und dann soll er mir´s sagen und mich aber nicht noch weiter hinhalten und feilschen wie er's nun schon über 30 Jahre getan! Was kann ich mit diesen 10 Jahren Pension anfangen! Die Anstellung in der Zentrale habe ich angenommen, um eine provisorische Belästigung zu haben. Meine früheren Kameraden stehen jetzt auf dem Punkte sich vom Geschäfte zurückzuziehen und ich darf, dank dem Eingreifen des luxemburgischen Staates, für 10 Jahre geleistete gute und treue Dienste (laut Schreiben des Herrn Mongenast zu einer Gehaltszulage in meinem letzten Dienstjahre) heute in meinem 60. Lebensjahre anfangen, mir eine Pension für meine alten Tage zu verdienen. Natürlich besteht ja alle Aussicht, dass ich von dieser zu verdienenden Pension nie einen Pfennig haben werde; ich bin ja gezwungen bis zum letzten Atemzuge zu arbeiten um soviel zu verdienen, dass ich das Leben notdürftig durchschleppen. Geht's aber einmal mit der Arbeit nicht mehr, dann bleibt ja immer noch die Adolfbrücke zum Nachhelfen. -
Hr. Kaufmann meinte dann, ich möge mir die Sache noch überlegen. Habe indes selben Tags um 1 Uhr, also 2 Stunden später, dem Vermittler Herrn Mathieu eine schriftliche Antwort gegeben dahin lautend, ich könne diesen Vorschlag nicht annehmen und bestehe darauf, meine Petition durch die Kammer erledigt zu haben.
Herr Mathieu sagte wir, meine Petition stehe nach nicht auf der Tagesordnung, weil er noch nicht Zeit gefunden einen Bericht darüber zu machen; dieselbe müsse zurückgestellt werden bis nächstes Jahr.
Am selben Nachmittag während der Kammersitzung (9. August 1916) ließ Herr Altwies mich von der Kammertribüne herunterbescheiden. Ich war der Überzeugung in Hrn. Altwies eine Stimme für mich zu haben; ich hatte ihm, sowie verschiedenen andern Herren, am selbigen Nachmittag durch einen andern Hrn. Deputierten schriftlich von der Unterredung des Vormittags mit Hrn. Kauffman was mitgeteilt und ihn gebeten wenn etwa nachmittags oder andern Tags die anderen Petitionen aufgerufen würden ohne die Meinige, dann mögen die Herren dieselbe verlangen resp. für mich eintreten. Ich war deshalb nicht wenig erstaunt von Herrn Altwies zu hören, er könne nichts für mich tun, meine Petition habe in der Kammer keine Berechtigung mehr, da schon früher verschiedene meiner Petitionen von der Kammer verworfen wurden. Aber warum beschäftigt die Kammer sich denn nun schon seit 4 Jahren mit derselben?
Das Beste sei, meinte Herr Altwies, ich nehme den Vorschlag des Herrn Kauffman an.
Ich habe nichts zu reklamieren. Und doch hat jedermann so furchtbar Eile, meine Petition zu erledigen, damit ich doch aus dieser bösen Kriegs- u. verdienstlosen Krisis herauskomme! ...
Ich denke also, die Stimme des Herrn Altwies ist eventuell für mich verloren und gebe dem Herrn zur Antwort, er möge tun wie er für gut finde. Ich dachte dabei nur an seine eigene Person.
Am Schlusse der Sitzung wird auf einmal ein Gesuch von „ziemlich dringendem Charakter," jenes des "früheren“ Postkommis Schock aufgerufen, welches heute erledigt werden soll, weil wie es scheint, ein gütlicher Vergleich zustanden gekommen war.
Also von „ziemlich dringendem Charakter" und doch fand der Herr Berichterstatter noch keine Zeit, einen Bericht dazu zu machen !!
Herr Mathieu: „Der Petitionsausschuss bat mich, den Berichterstatter, mich unmittelbar an den Generaldirektor zu wenden um mit ihm zu besprechen was zu tun sei."
Herr Kauffman: „Dem Gesuchsteller ist meiner Ansicht nach, angesichts der 1914 und 1915 hier abgegebenen Erklärungen, eine moralische Genugtuung zu teil geworden. Ich brauche also auf die Angelegenheit selbst nicht weiter einzugehen“.
Angesichts der Entscheidungen, die 1887 und 1889 die Kammer getroffen hat, angesichts des Landes herrlichen Beschlusses von 1890; angesichts eines Erkenntnisses des Bezirksgerichts Luxemburg kann man dem Gesuchsteller einen moralischen oder gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung nicht zugestehen, doch ist die Regierung bereit, um seine Zukunft zu sichern, ihn in einem staatl. Nebendienst zu beschäftigen und zwar in der Ankauf- und Verteilungszentrale und später in einem andern staatl. Nebendienst.
Herr Schiltz: „Ist er damit einverstanden?"
Hr. Kauffman: „Ja er hat den Vorschlag angenommen."
Ende gut, alles gut. Die Sache ist diesmal ja recht glatt und bequem erledigt worden.
Meine Freunde in der Kammer welche eine Stunde vorher einen Brief von mir erhielten, angebend was Herr Kauffman mir morgens angeboten und wie ich demselben geantwortet auf seinen Vorschlag nicht eingehen zu können und nicht eingehen zu wollen, sowie die Herren mögen für mich eintreten, diese sitzen da überrumpelt und wissen nicht mehr was über die Geschichte zu denken sei ... und schweigen! -
Herr Kaufmann erklärt, ich habe seinen Vorschlag angenommen, obschon er von mir schriftlich hatte, ich nehme seinen Vorschlag nicht an und bestehe darauf, dass meine Petition von der Kammer erledigt werde.
Der Herr Präsident erklärt, meine Petition sei erledigt.
Gegen diese Erklärung protestierte ich an Hrn. Kauffman und bei der Kammersitzung am 21. 9. 1916.
An Herrn Kauffman schrieb ich am 16. 9. 16. Laut Herrn Mongenast hatte ich früher nicht reklamiert, allein Herr Kauffman bringt schon das Gegenteil, indem er die Kammererbeschlüsse von 1887-1889 erwähnt.
1887 sagte die Kammer zu meiner damaligen Petition: „Da augenblicklich eine gerichtliche Untersuchung im Gange ist, beschließt die Kammer zur Tagesordnung überzugehen." Dies will doch wohl heißen, die Kammer will das Ergebnis der gerichtlichen Untersuchung abwarten. Jedenfalls ward meine Petition nicht verworfen.
Dann der landesherrliche Beschluß von 1890. Dieser Beschluß heißt aber auf Deutsch übersetzt: „Herr Schock, Sie können vom Großherzog nicht verlangen, dass er Ihnen zuliebe, die ganze Regierung zum Teufel schicke.“ (Großherzogl. Sekretär von 1890). Das Erkenntnis des Bezirksgerichtes Luxemburg. Ich denke, da kein geringerer als Herr Mongenast selbst vor dem ganzen Lande in öffentlicher Kammersitzung vom 22. 7. 1913. an diesem Erkenntnis herumgenörgelt hat, dürfte diese Stütze auch auf sehr schwachen Füßen stehen. Übrigens war die Klage auf Schadenersatz angestrengt. Ich glaube annehmen zu dürfen, dass, nachdem der frühere Finanzminister im Jahre 1915 das Dossier Schock aus der Welt haben wollte und dies um den Preis einer bedeutenden Rente; nachdem Hr. Kauffman am 9. 8. 16. in der Kammer erklärt hat, die Regierung wolle meine Zukunft sicherstellen, dürfte die Kammer hinreichend aufgeklärt sein.
Kommt dazu auch noch der Vortrag des Berichterstatters Hrn. Reuter (30. Juli 1915) und die verschiedenen Konferenzen des Petitionsausschusses mit den Herren Mongenast u. Kauffman, dürfte die Kammer doch wohl einig drüber sein, meine Petition erledigen zu können wenn wirklich keine Möglichkeit bestehen sollte, einen schriftlichen Bericht über das Ganze vom Petitionsausschusse erhalten zu können. Das Ergangene mit meiner Anstellung an die Verteilungszentrale dürfte Bericht genug sein.
Ich weiß, dass man überall, bis hinauf zur Regierung, mit meinen in der Zentrale geleisteten Arbeiten sehr zufrieden ist; soll ich hier nur eine Probezeit durchmachen, so steht fest, dass ich dieselbe glänzend bestanden habe. Allein alle die Versprechen, „ich sei hier bloß provisorisch" bis meine Postgeschichte erledigt sei, ich möge mich beruhigen, die Postgeschichte werde in Ordnung gebracht; man bedauere sehr, dass ich nicht bis zur Liquidierung der Zentrale in diesen Büros bleibe, "alle diese schönen Versprechen bringen die Sache nicht weiter“ und werde ich überall weiterhin geschädigt. So noch bei der letzten Teuerungszulage, wo ich ebenso gut als Staatsbeamter hätte bedacht sein können, statt als Staatstagelöhner mit halber Ration. Und im vergangenen Jahre fehlte sogar diese noch!
Ich bitte deshalb die löbl. Kammer der Abgeordneten, die Angelegenheit, welche nun über 31 Jahre dauert und womit die Kammer selbst im fünften Jahre sich beschäftigt, endlich zur Erledigung zu bringen. Die Regierung soll mich ab Mai 1886 wieder als Postbeamter der Post-Verwaltung beigeben, aus welcher Verwaltung ich unter „recht sonderbaren Umständen", wie Herr Mongenast mit Recht sagte, ausschied, aber in Wirklichkeit auszuscheiden gezwungen wurde.
Schock Joh. Bapt.
früherer Postkommis.
Leserbrief in: Der arme Teufel vom 02. September 1917
Kammerverhandlungen
Sitzung vom Dienstag, den 13. Februar 1918.
Hr. Palgen hebt die Eingabe des früheren Postbeamten Schock hervor und bedauert, dass in dieser Angelegenheit noch keine definitive Lösung erfolgt sei. Reklamant habe der Kammer eine ausführliche Denkschrift über seinen Fall unterbreitet. Falls dem früheren Beamten Unrecht geschehen sei, ist es Pflicht der Kammer dem Petenten volle Gerechtigkeit entgegenzubringen. Er hoffe, die Petitionskommission werde einen eingehenden Bericht zur Sache erstatten.
Herr Kayser: „Gerechtigkeit vor allem.“
Herr Mathieu weist auf die provisorische Lösung der Angelegenheit hin, welche die frühere Petitionskommission im Einvernehmen mit der Regierung gefunden habe.
Hr. Alterspräsident Metz: Die Frage hat ihre endgültige Erledigung mit dem Berichte der Petitionskommission erreicht.
Herr Palgen: Diese Regelung hat Herrn Schock seine Befriedigung nicht gegeben. Man solle sich vor Augen halten, dass Irren menschlich ist.
Herr Staatsminister Kauffman erklärt, dass, mit Einverständnis des Gesuchstellers, seiner Zeit eine Lösung durch die Anstellung des Petenten in der Zentralverwaltung erreicht sei. Es sei unmöglich heute festzustellen, ob der frühere Postbeamte Schock schuldig sei oder nicht, da diejenigen Personen, welche Aufklärungen geben könnten, schon längst tot seien.
Escher Tageblatt vom 20. Februar 1918
Staatsbeamten-Versammlung, Luxemburg 22. September.
Die gestern Nachmittag in der Aula des Athenäums stattgefundene General-Versammlung des Allgemeinen Staatsbeamtenvereins war trotz des regnerischen Tages überaus gut besucht. [...]
Zum Schluss sprach Hr. Eug. Welter zu Gunsten einer Solidarität des Staatsbeamtenvereins in der bekannten Angelegenheit des früheren Postperceptors Schock. Hr. Ensch versprach eine Prüfung der Frage einer Einmischung des Vereins nach vorangegangener Einsicht in die diesbezüglichen Akten.
Escher Tageblatt vom 22. September 1919
Aufruf an den Verein der Luxemburgischen Staatsbeamten.
Die Presse veröffentlichte kürzlich verschiedene Entscheidungen der Petitionskommission der Abgeordnetenkammer. Bezüglich der Angelegenheit des früheren Postbeamten Schock habe ich Einsicht in das Protokoll der Petitionskommission genommen. Daraus geht hervor, dass, nach dem Bericht des Hrn. Mathieu vom 9.August 1916, damals zwischen der Petitionskommission und Herrn Schock eine Einigung nicht erzielt worden war. Am 24. Juni dieses Jahres wurde Herr Schock neuerdings vor die Kommission geladen zwecks Regelung der Angelegenheit. Herr Schock brachte folgende Forderung ein: „Auszahlung einer Summe die dem seit Ausscheiden aus den Staatsdienste erlittenen Einkommensverluste gleichkommt und Höchstpension eines Perceptors 1. Klasse". Vorher war Herrn Schock durch den Berichterstatter im Namen der Kommission bedeutet worden, dass seine Forderung für ihn (Schock) bindend sei. Nicht Herr Schock, wie aus der veröffentlichten Entscheidung hervorzugehen scheint, sondern die Kommission schätzte die Entschädigungssumme auf die Höhe von 100.000 Franken. Die Angabe dieses Betrages in dem Bericht scheint nur als Schreckgespenst dienen zu sollen; der Betrag darf auf das Rechtsprinzip keinen Einfluss haben.
In der letzten Generalversammlung der Luxemburgischen Staatsbeamten hatte ich den Verein aufgefordert, die Angelegenheit Schock in die Hand zu nehmen; der Verein verlangte daraufhin die Forderung des Herrn Schock und den Entschluss der Petitionskommission zu erfahren. Hr. Schock erbat daher von der Regierung eine Abschrift des Kommissionsbeschlusses; ihm ging aber von Seiten des Regierungsrates Herrn Nickels ein Schreiben zu, nach welchem seiner Bitte nicht willfahren werden könne. Er kann mithin dem Verein nichts unterbreiten. Zweck dieses ist nun, den Verein zu veranlassen, unverzüglich die Sache energisch in die Hand zu nehmen, nach dem Grundsatz: Alle für Einen, Einer für Alle!
Die Unschuld des Herrn Schock ist bereits im Jahre 1889 gerichtlich festgestellt worden. Warum wurde damals nicht schon der Unschuldige rehabilitiert und wieder angestellt?
Äußerungen des früheren Berichterstatters, Herr Staatsminister Reuter und anderer Abgeordneten lauten dahin, dass Herr Schock unbedingt im Jahre 1889 hätte wieder angestellt werden müssen unter vollständiger Schadloshaltung: damals hätte die Entschädigung nur eine bescheidene Summe betragen, heute ist sie auf Hunderttausend angeschwollen, eine Höhe, vor der aber Recht und Gerechtigkeit keineswegs zurückschrecken dürfen. Darin ist nicht eingerechnet der moralische Schaden, die endlosen Leiden eines Mannes, der sich mit 6 Kindern, brotlos, nun schon 33 Jahre hindurch in Schande unverdient dahin schleppen musste. Ein festgestelltes Unrecht muss schon nach dem Naturgesetz voll und ganz wieder gut gemacht werden. Erscheint die Summe zu groß, dann soll eben der Staat die Schuldigen, und selbst noch deren Erben, zur Haftpflicht heranziehen. Das Beamtengesetz von 1872 muss in diesem Sinne unbedingt ergänzt werden, denn solange nicht Regierungsmitglieder oder Verwaltungschefs, die ein solches Unrecht verschuldeten, am eigenen Leibe gefasst werden, hören ungerechte Maßregelungen von Beamten nicht auf.
Also, Beamtenverein, auf zum Kampfe gegen das Unrecht, das einem der deinen willfahren ist.
Eug. Welter, Staatsbeamter, Landwirt und Stadtrat.
Luxemburger Wort vom 16. Oktober 1919
Aus der Petitionskommission.
Die Petitionskommission der Kammer berichtet über eine Reihe von Petitionen, von denen die hauptsächlichsten hier kurz erwähnt seien:
Die Angelegenheit des früheren Postbeamten Hrn. J. B. Schock soll, nach einem Vergleich, der zwischen dem Gesuchsteller und dem Berichterstatter der Kommission erzielt wurde, so geregelt werden, dass Schock die Höchstpension eines Postperceptors zuerkannt wird.
Escher Tageblatt vom 27.10.1920
Kammerverhandlungen
Sitzung vom Mittwoch. 27. Oktober 1920.
Zur Petition des Postbeamten Schock ist von der Kommission vorgeschlagen worden, dass der Gesuchsteller mit der Maximalpension eines Postperceptors abgefunden wird. Gemäß Mitteilung des Berichterstatters ist Hr. Schock einverstanden.
Hr. Welter: Die Zustimmung Schocks muss dokumentiert werden und die Regierung muss uns sagen, ob weitere Ansprüche nicht mehr erhoben werden können.
Hr. Gen.-Dir. Neyens: Es versteht sich von selbst, dass alle weiteren Ansprüche hiermit hinfällig werden. Der Berichterstatter ist jedoch im Irrtum, wenn er von der Maximalpension eines Postperceptors spricht. Die Regierung beabsichtigt, die Pension des Schock auf der Grundlage desjenigen Gehaltes festzusetzen, das er heute beziehen würde, wenn er im Postdienst geblieben wäre. Diese Lösung stimmt nicht notwendigerweise mit der vom Berichterstatter erwähnten überein.
Hr. Welter: Die Kammer fordert die Regierung auf, die Sache auf den vorliegenden Grundlagen zu regeln.
Hr. Gen.-Dir. Neyens: Die Regierung ist einverstanden, die Pension in der von mir dargelegten Weise festzusetzen.
Die Kammer schließt sich den Schlussfolgerungen der Kommission an unter Berücksichtigung der vorgebrachten Bemerkungen.
Luxemburger Wort vom 27.10.1920
Kammerverhandlungen
Sitzung vom Mittwoch. 27. Oktober 1920.
Hr. Jacoby erstattet Bericht über die Petitionen.
Davon hervorzuheben ist besonders die des früheren Postkommis Schock, der seit 30 Jahren gegen seine ungerechtfertigte Entlassung aus der Postverwaltung reklamiert. Die Kammer beschließt, ihm eine Pension zu bewilligen, wie sie ihm auf Grund des Gehaltes zukäme, das er heute besäße, wenn er noch in der Verwaltung wäre.
Escher Tageblatt vom 28.10.1920
Luxemburger Wort vom 04. Juli 1921 |
Luxemburger Wort vom 22. Oktober 1928 |
Luxemburger Wort vom 27. Februar 1922
Quellen:
Zu den Zeitungen:
Das „Luxemburger Wort“ (seit dem 23. März 1848) und das „Escher Tageblatt“ (seit dem 30. Juni 1913) dürften wohl allgemein bekannt sein.
Die „Bürger- und Beamten-Zeitung“ (ab dem 5. Januar 1909: „Luxemburger Bürger-Zeitung“) erschien zwischen dem 28. Dezember 1898 und dem 28. Dezember 1916 dreimal die Woche und wurde vom Redakteur Jean Gusenburger im Verlag Fr. Bourg-Bourger verlegt. Es war die erste Zeitung, die lokalen Charakter besaß, wie der Untertitel "Lokal-Anzeiger für Hollerich, Bahnhofviertel u. Umgegend" angezeigt. Die Zeitung vertrat vor allem die Interessen der kleinen Beamten und forderte sie auf, sich zu organisieren. Ab dem 31. Dezember 1916 erschien sie unter dem Titel „Die Volkstribüne“ bis zum 31. Dezember 1919.
„Der arme Teufel“ (29.11.1903 - 31.08.1929) war eine sozialdemokratische Publikation, (Untertitel: Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Luxemburgs; sozialistisches Organ Luxemburgs; sozialistisch-republikanisches Organ Luxemburgs; freies sozialistisch-republikanisches Organ Luxemburgs) welche wöchentlich (1903 - 1905), 14-tägig (1916 - 08.1926) und dann monatlich (09.1926 - 1929 unter dem Motto "Der Wahrheit zur Ehr, / Den Armen zum Schutz, / Den Mächtigen zum Trutz“) im Verlag Jean Schaack-Wirth erschien.
« Numérisées par la Bibliothèque nationale de Luxembourg, www.eluxemburgensia.lu »
« De Reider », Informatiuounsblat vun der Geméng Ettelbréck, N° 54 / Juli 2012, Théo Krier
Bilder der Kirchenfenster:
Stiftung Forschungsstelle Glasmalerei des 20. Jahrhunderts e. V., www.glasmalerei-ev.net
Volkszählungen:
„Luxembourg, Volkszählungen 1843-1900.“ Images. FamilySearch. https:// familysearch.org : accessed 2014.
Internet
Ein besonderer Dank an die HH. Carlo Mulbach und Jean-Claude Mathekowitsch
vom Parverband Sankt Willibrord Helpert
Bibliographie | |||||||
Titel - Titre |
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Livre d’Adresses du Grand-Duché de Luxembourg Commercial, Industriel et Touristique 1re édition |
J. de HAI-KHIAT, éditeur-directeur | 1935 | Ste des Editions internationales « Le Progrès » Amsterdam 31, avenue de l’Arsenal, Luxembourg Imprimerie de la Gare Fr. Bourg-Bourger, Luxembourg |
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