Äerzwäschereien zu Lëtzebuerg
Lavoirs de minerai au Luxembourg
Erzwäschereien in Luxemburg


E puer Beispiller - Quelques exemples - Einige Beispiele - Some examples:


Historique - Geschichtlicher Überblick
   
   
   
1810 ... Am 2. März 1795 erließ die Verwaltung des Arrondissementes von St. Hubert einen Haftbefehl gegen Vesque. Vesque scheint aber nach der endgültigen Eroberung des Landes nicht auf die Liste der Emigrierten gesetzt worden zu sein. Am 14. Messidor des Jahres 8 richtete er von Differdingen aus als Einnehmer der Güter und Renten des Bürgers Louis Englebert d’Arenberg von Brüssel ein Gesuch an den Präfekten, in dem er verlangte, daß dieser wieder in den Besitz der noch nicht veräußerten Güter gesetzt werde, da er durch Beschluß der Konsuln definitiv von der Liste der Emigrierten gestrichen sei. Vesque hatte oberhalb Differdingen eine Erzwäscherei errichtet, in der die Alluvialerze vor der Verhüttung von der anhaftenden Erde befreit wurden. Dieses veranlaßte den Notar J. F. George von Differdingen am (Staatsarchive: Régime francais. Differdange) 5. Juli 1810 im Namen der Einwohnerschaft eine Klage gegen die Errichtung dieser Anlage zu richten, durch die der Bach verschmutzt würde. Wie aus der Klageschrift hervorgeht, stellte Vesque sich auf den Standpunkt, er bedürfe keiner besonderen Ermächtigung zu Errichtung dieser Erzwäscherei, da sie für eine im Dienste der Regierung stehende Eisenhütte arbeite. Am 14. Brumaire des Jahres 12 erklärte Vesque, seit 1795 kein anderes Amt auszuüben als das eines Landmessers. Außerdem gehörte er damals dem Kollegium der Departementswähler an und war Kandidat für den Posten eines Ergänzungsrichters beim Friedensgericht. Vom 10. Dezember 1810 liegt eine Bescheinigung vor, daß Vesque an diesem Tage den Eid der Treue abgelegt habe. Am 9. Juli 1816 wurde Vesque zum Bürgermeister von Differdingen ernannt. Am 8. Mai 1817 reichte er jedoch schon sein Entlassungsgesuch ein, um sich mit seiner Familie nach Everlingen zurückzuziehen. Wann und wo er starb, konnten wir bisher nicht ermitteln. ... (LW: 12.11.1938)
   
   
   
1837

Statuts de la Société des Hauts Fourneaux, Forges et Usines du Luxembourg:

... Primo. Le domaine ci-devant seigneurial de Fischbach, consistant en deux châteaux, celui de Fischbach et celui de Koedange, avec leurs dépendances, 2 hauts-fourneaux, forges, scieries, bocards, papeterie, moulin à farine, plusieurs autres bâtiments et maisons, jardins, serre, prairies, bois, haies, terres, mines de fer et lavoirs de mine, le tout contenant environ 1090 hectares, 56 ares, situé sur le territoire des sections de Fischbach, Koedange, Weyer, Schoos, Lintgen, Mersch, Heffingen, Larochette, Meysembourg et Ernzen, au canton de Mersch, Godbrange et Altlinster, au canton de Betzdorf et Mamer au canton de Luxembourg, et plusieurs bois pour l'alimentation des usines, sous les communes de Consdorf au canton d'Echternach, Ermsdorf et Bettendorf au canton de Diekirch, avec le droit d'extraire la mine sur le territoire des communes de Mersch, Mamer et Garnich, des terres à mines à Mersch, à Mamer, à Garnich et à Holzem, d'une contenance suffisante pour activer 8 à 10 hauts-fourneaux. - 1.9.1837

   
15.3.1847 AVIS.

Lundi, 15 du courant, vers l'heure de midi, l'administration communale de Differdange procédera au secrétariat, audit lieu, à la location pour 3, 6 ou 9 années, de divers lavoirs de minerais, établis à Gross, territoire de Niederkorn.

Le Secrétaire de Differdange DAUPHIN. (Courrier du Grand-Duché: 10.3.1847)
   
4.1847

Motus Louis-Albert, directeur de la Société Anonyme des Hauts-Fourneaux, Forges et Usines du Luxembourg - Direction de Fischbach - Extrait d'une lettre du 17.4.1846 à A. Metz à Eich (Collection: Robert Goldschmit)

Il me reste encore 29 kilolitre de Minerai de Mamer à fournir à Bissen, je ne pourrai donc vous prêter le lavoir que quand je n'en aurai plus besoin. ...
1847 AVIS. Règlement de police pour les communes de Pétange et de Differdange.
(N° 14488 - 622 de 1844 - 1ère Division Luxembourg, le 15 novembre 1847. Dans leurs séances des 15 et respectivement 20 août 1847, les conseils communaux de Petange et de Differdange ont arrêté des règlements sur les conditions à imposer pour l'établissement de lavoirs de minerai de fer sur le territoire de ces deux communes.
Le Gouverneur DE LA FONTAINE.

Bekanntmachung. Polizei-Reglements der Gemeinden Petingen und Differdingen.
(Nr. 14433 - 622 von 1844. - 1. Abteilung) Luxemburg, den 15. November 1847. In ihren Sitzungen vom 15. resp. 20. August 1847, haben die Gemeinderäte von Petingen und von Differdingen Reglements beschlossen über die Bedingungen, welche bei der Anlage von Erzwäschereien auf der Gemarkung beider Gemeinden aufzuerlegen sind.
Der Gouverneur, de la Fontaine.
1847 AVIS. Réglement de police pour la commune de Mamer.

(N° 15697 - 2676 de 1847 - 1ère Division) Luxembourg, le 10 décembre 1847. Dans sa séance du 10 septembre 1847, le conseil communal de Mamer a arrêté un règlement de police au sujet des lavoirs de minerai.
Le Gouverneur, DE LA FONTAINE.


Bekanntmachung. Polizei-Reglement für die Gemeinde Mamer.
(Rr. 15697 - 2676 von 1847 - 1. Abteilung) Luxemburg, den 10. Dezember 1847. In seiner Sitzung vom 10. September 1847 hat der Gemeinderat von Mamer ein Polizeireglement über die Erzwäschereien erlassen.
Der Gouverneur, de la Fontaine.
   
 

Von der Erzwäscherei in Mamer - Hochkonjunktur im Jahre 1852

Der südwestliche Teil des Mamer Bannes birgt ansehnliche Mengen des einst von den Fluten des Doggermeeres abgesetzten sogenannten Wascherzes. Ob die Kelten, die bereits diese Erze an anderen Stellen des Landes ausbeuteten, auch in hiesiger Gegend Schmelzöfen hatten, ist nicht nachweisbar. Immerhin wurden aus jener Periode stammende eisenhaltige Schlacken an zwei unweitgelegenen Orten, in der Nähe des Bofforterhofes bei Bartringen und an dem einstigen römischen Diverticulum Titelberg - Kap gefunden. Es liegt auch keinerlei Kunde vor, daß die im 16. Jahrhundert hierzulande neu aufblühende Eisenindustrie vor dem 19. Jahrhundert Mamer, Erze zur Verhüttung brachte.

Den ersten diesbezüglichen Hinweis finden wir in einer Beschwerdeschrift, die die Müller des Gaaschtgrundes im August des Jahres 1810 an die Landesregierung richteten. Darin heißt es: Die Hüttenherren Collart von Dommeldingen, Faber von Berburg und Blochausen von Berg stauen das Wasser des Mamerbaches oft 48 Stunden lang für ihre Erzwäschereien, so daß die Mühlen während dieser Zeit wegen Wassermangels stillliegen müssen. Die Beschwerdeführer fordern schleunige Abstellung dieses Mißstandes, da außerdem infolge der Stauungen die anliegenden Aecker und Wiesen überschwemmt werden und zum Anbau untauglich werden.

Die Berburger Hütte kam später in Besitz der Familie Metz, die bald eine führende Stellung in der Luxemburger Eisenindustrie einnahm und auch Hauptabnehmerin der Mamer Erze wurde. Am 19. April 1835 verpachtete der Gemeinderat eine Gemeindewiese in den "Wuesen" an die Firma Metz zwecks Anlage einer Erzwäscherei. Am 23. Juli 1837 kaufte dann Norbert Metz das im Mamer Gemeinwald “Baumbusch" lagernde Erz für eine Globalsumme von 6.000 Franken, zahlbar an die Gemeindekasse. Auch die Bauern verkauften vielfach das Erz ihrer Grundstücke an Metz, und von dieser Zeit an standen die Erzwäschereien in Hochbetrieb. Dieses Auswaschen war eigentlich die schwerste Arbeit der Erzgewinnung. Das im Tagebau gewonnene eisenhaltige Mineral wurde an den Fundstellen stark mit Erde gemischt gegraben und am Mamerbach, oder an besonders angelegten Wassergruben so lange umgeschaufelt, bis die leichtere Erde abgeschwemmt war und das reine Erz zurückblieb. Da die unterhalb der Waschgruben liegenden Lähdereien bald gänzlich verschlammten, riefen die Wäschereien zahlreiche Beschwerden hervor. Zur Abstellung dieser Mißstände erließ der Gemeinderat am 10. September 1847 ein Reglement, gemäß dem jede Erzwäscherei 3 Gruben aufweisen mußte. Diese waren so anzulegen, daß das Wasser beim Austritt aus der letzten vollständig klar abfloß. ... (t: 5.1.1943)

   
  D’Römelenger Minette ...

Vis-à-vis vu Poekessen war de' e'scht Erzwäscherei, d. h. d'Rasenerz go'f vum Wasser matfortgeholl, huöt sech durch den Transport um Bachréck dem Läm, Sand a. e. w. entlédegt a blo'f bâl pûr an der Delt virum Rembour zeréck. De De Sand go'f hei ausgebrät a gedrechend an dann zum Baue vun den Haiser gebraucht, während d'Erz, we' dât démols genannt go'f, mat Pârdswén op d'Dummeldenger Schmelz geliwert go'f. .. (OMZ: 15.4.1947)
   
 

Rümelingen. Erzwäschereien. Seitdem die Erzwäschereien, die bei uns und auch in anderen Gegenden des Landes bestanden, ihren Betrieb vor etwa 100 Jahren eingestellt haben, ist auch das Wort selbst sozusagen vollständig aus unserm Sprachschatz verschwunden.

Nähere Angaben darüber finden wir bei den Autoren E. Bisenius (Die lothringisch-luxemburgische Erzformation), M. Lucius (Die Luxemburger Minetteformation), L. M. (Differdinger Festbroschüre „Fête du Fer”), N. Charpentier (Rümelinger Land und Leute), Robert Langers (Livre du Cinquantenaire, Rümelingen, Einiges über Erzgewinnung in alter Zeit) u.s.w.

Vor dem Jahre 1850 gelangten in unserm Lande nur die sogenannten Alluvialerze zur Verhüttung; sie wurden auch Wiesenerze, Wascherze, Nierenerze, Rasenerze oder Bohnerze genannt. Diese Erze waren kieselsteinähnliche Gebilde von der Größe einer Baumnuß oft auch viel kleiner zeichneten sich aus durch ihr schweres Gewicht, waren meistens dunkelbraun gefärbt und enthielten oft 35 bis 50 % Eisen. Das Bohnerz, das im Kanton Esch, aber auch an verschiedenen Stellen des Gutlandes angetroffen wurde, darf als Ablagerung von Minettesteinen, die sich vor Jahrtausenden von den Erzlagern abtrennten und abgeschwemmt wurden gezeichnet werden. Es wurde an der Oberfläche gefunden oder auch aus Löchern von 1 - 2 Meter Tiefe gewonnen. Nach unserm Landesgeologen M. Lucius sind in unserer Gegend die Spuren von Bohnerz am deutlichsten auf dem Korallenkalkplateau östlich von Rümelingen im Rodenbusch, aber auch im „Billert”, im „Langengrund” und an andern Orten gab es Bohnerz, das hier, wie überall von dem Sand, dem Lehm und andern Bodenteilchen gereinigt werden mußte, was in den Erzwäschereien geschah. Diese Wäschereien waren in vielen Fällen rechteckige Tröge von etwa 10 m Länge und 1 bis 1,50 m Breite. Sie waren in den Boden eingelassen uhd wiesen ein leichtes Gefälle auf. Das Erz wurde auf Hürden aus Holz gebracht u. das Wasser einer höher gelegenen Quelle oder eines Baches hindurchgeleitet, dann wurde das Erz mit einer Art Rechen hin und her geworfen, auf einem Bretterverschlag getrocknet und in diesem Zustand zum Abtransport bereitgehalten. Erzwäschereien waren in Rümelingen eingerichtet wahrscheinlich am Ufer des Kaylbaches, aber auch im Langengrund gegenüber dem Hause Poeckes. Das benötigte Wasserquantum kam aus der Quelle des „Rembour” und floß die Escherstraße entlang. Später wurde das Wasser dieser Quelle in den Kanal geleitet und heute spendet sie uns kostbares Trinkwasser. Als Arbeiter in den Erzwäschereien kamen in Betracht die Taglöhner oder kleinen Bauern, die auf eigenem oder auf fremdem Boden das Erz sammelten und nach dessen Reinigung auf ihren Wagen nach den Eisenwerken von Rümelingen, Oettingen oder über Frisingen nach der Mosel brachten, wo es durch Kähne nach Bern Saarlande befördert wurde.

Im Jahre 1848 hatte Rümelingen sich durch seine Erzwäschereien so bereichert, daß die Bewohner, wie es heißt, keine Steuern zu zahlen brauchten und die Ortschaft die Trennung von der Gemeinde Kayl verlangte.

Im Jahre 1838 hatte der Hüttenherr August Metz im Langengrund und Rembourgrund die ersten Erzwäschereien in Rümelingen erstehen lassen; er zahlte einen Franken für 1000 kg gewaschenes Erz. Auch in den „Elleren” ließ dieser unternehmende Industrielle eine Erzwäscherei einrichten.

Nach 1850 wurde der Abbau des Bohnerzes, das wegen seines geringen Phosphorgehaltes sehr geschätzt war und auf dem die Gewinnung des Eisens in früheren Jahrhunderten beruhte, allmählich eingestellt, und die „Minette”, die bis dahin kaum berücksichtigt worden war, kam zu Ehren.

Aber noch im Jahre 1864 schloß Graf Hunolstein einen Vertrag mit verschiedenen Hüttenherren ab über, das Ausbeutungsrecht der Bohnerze im „Billert”, und gemäß der Luxbg. Handelskammer wurden im selben Jahr noch 320.000 kg Rasenerz ausgebeutet. (LW: 25.6.1960)

   
30.3.1867

Thomas Byrne - Demande de trois concessions pour l'exploitation par galerie, du minerai de fer, de la formation oolithique dite minette, gisant dans les terrains lui appartenant en grande partie et à différents autres propriétaires. Ces terrains sont situés près de Rumelange, commune de Kayl, et près de Lamadelaine, commune de Pétange.

La première de ces concessions, située au Sud de Rumelange, d'une contenance de 93 hectares 88 ares 50 centiares, et comprenant les lieux dits, «Walert», «In der Mühlchen», «Hirzesprung», Kirchberg, Auf Walert, Gebrantebusch, Vor Hassel et In der Oicht, est limitée comme suit :
Au Nord par une droite AB, d'une longueur de 1950 m. joignant A le coin N. 0. de la maison Schiltz-Breyer de Rumelange, et l'intersection des chemins de Rumelange vers Esch et Audun-le-Tiche, point B, ancien lavoir de la mine de fer fort.
A l'Ouest par une droite d'une longueur de 1350 m, joignant ce dernier point B à la frontière de France, point C, extrémité Sud d'un champ, appelé auf der Haid.
Au Sud frontière française CD.
A l'Est ligne AD, à partir de la maison précitée Schiltz-Breyer, suivant le chemin vers la frontière, longeant le réservoir d'eau de la fenderie de Haut-Tétange. ...

   
   
2.1890 Belgien - Die belgische Regierung wird binnen Kurzem den beiden Kammern den Vertrag, welchen Preußen und Belgien über die Teilung des bisher neutralen Gebietes Moresnet vereinbart haben, Zur Genehmigung unterbreiten. Da die meisten Einwohner die deutsche Sprache sprechen, so erhält Belgien 1200, Preußen 1500 neue Staatsangehörige. Dagegen wird das Gebiet in der Weise geteilt, daß dessen größerer Teil Belgien zugesprochen worden ist. Die Bevölkerung selbst besteht zumeist aus Arbeitern und ist eine sehr wechselnde die meisten Arbeiter werden künftig aus Moresnet fortziehen müssen, da der früher sehr bedeutende Grubenbetrieb sein Ende erreicht hat und nur noch eine Erzwäscherei vorhanden ist. ... (Der Arbeiter: 1.2.1890)
   
   
   
   
  Wanderung über den Petinger Bann ... An dem lauschigen Blockhause vorbei, führt ein steiniger Weg zu den „Weiheren". Von Zeit zu Zeit stößt der Fuß an klobige Eisensteine: Bohnenerz! Diesem verdanken wir auch die genannten „Weiheren". Hier gruben unsere Urväter mit vieler Mühe das Erzgestein aus und fuhren es nach Steinfort und in die „Simmerschmelz". Die Mulden, mit ihrem undurchdringlichen Lehmgrund, füllten sich mit der Zeit mit Wasser. Späteren Generationen dienten die so entstandenen Weiher zur Erzwäscherei. (LW: 26.9.1941)
   
 

Erzwäschereien

Dass vor der oolithischen Erzgewinnung das Alluvialerz (Rasen und Bohnerz) gesammelt und wahrscheinlich aus trichterartigen Mulden auch systematisch ausgebeutet wurde, ist bekannt. Leider wurde dieser für damalige Zeiten große Wirtschaftsfaktor bisher historisch wissenschaftlich noch nicht erfasst und aufgearbeitet. Praktisch alle Kleinbauern, große gab es nicht viele, sammelten und verkauften Alluvialerz, eine der wenigen Möglichkeiten, bares Geld zu erhalten. Eine Mitteilung von Ed. Melchior zitiert die Monnerecher Bounesäck, nicht mit Bezug auf die Saubohnen sondern auf die Sammelsäcke mit gewaschenem Alluvialerz!

Vier Hinweise auf Erzwäschereien in Esch zeigen, dass auch auf Escher Bann vor der Minette bereits Alluvialerz gesammelt und im Tal gewaschen wurde. Auch hierzu erhoffe ich weitere Aufklärung durch die archäologische Grabung auf der Gleicht.

Am 15. Oktober 1818 erhält Martiny, Eigentümer aus Luxemburg, die Erlaubnis, am Bache im Orte genannt „auf Closswedeln" eine Erzwäscherei zu errichten. Jährlicher Betrag für die Erlaubnis 11 Florins und die Bedingung, den Bach in bester Ordnung zu halten.

Am 1. November 1819. Charles Joseph Collart, Schmelzherr in Dommeldingen, hat um die Erlaubnis nachgesucht, auf „Kreschefeld" eine Erzwäscherei errichten zu dürfen. Die Erlaubnis wird erteilt unter der Bedingung, den Wasserlauf in bestem Zustand zu erhalten und jährlich 12 Florins zu bezahlen (1 Florin teurer als 1818!).

12. Juli 1843. August Metz aus Berburg sucht beim Escher Gemeinderat um die Erlaubnis nach, in Schifflingen bei „Bremesch-Kleppesch" eine Erzwäscherei anlegen zu dürfen. Zugesagt unter der Bedingung, eine jährliche Rente für die Miete des Geländes zu zahlen. Schifflingen gehörte damals noch zur Gemeinde Esch, deren Gemeinderat, in welchem auch Schifflinger tagten, für diese Angelegenheit zuständig war.

Bei Arendt (Toponyme S. 35) wird mitgeteilt, dass im Kahlergrund, an der Straße von Oth nach Aumetz, im Jahre 1900 die Reste einer Erzwäscherei „aufgedeckt" wurden. (D'Hémecht: 1.4.2003 - Camille ROBERT)

   




Clemency, rue de la Gare (Extrait carte postale: Nels - Foto Kremer, Koerich; Collection: industrie.lu)
hei war fréier e Weier mat enger Äerzwäsch (Erzwäschen) duerfir get dës Géigend "Schwemm" genannt


Foussballsterrain Kéinzeg - Terrain de football, Clemency (Photo: 30.9.2025 jmo)
hei war fréier e Weier mat enger Äerzwäsch (Erzwäschen) duerfir get dës Géigend "Schwemm" genannt



Mersch: Hier befand sich früher eine Erzwäscherei an der Eisch, um 1911 (Carte postale: Kunstverlag Max ..., Frankfurt/Main Ostendstrasse 51 - 8048; collection: industrie.lu)

In Mersch gab es 7 Erzwäschereien


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